Projekt Beschreibung

Warum Privatgutachten leider nur selten vor Gericht anerkannt werden

November 2019

Ein Unglück kommt selten allein: Hat man einen Unfall, erleidet man einen Personenschaden, wird man im Krankenhaus falsch behandelt, etc. erstellen Gutachter und Gutachterinnen ihre Expertisen.

Gutachter unterteilen sich in zwei Gruppen:

  • Gutachter, die fachlich und finanziell völlig unabhängig sind.
  • Gutachter, welche einen beträchtlichen Teil Ihres Einkommens für die Erstellung von Gutachten für Versicherungen erzielen.

Sind Gutachter wirklich unabhängig?

Man könnte nun meinen, dass ein Gutachter, welcher zwischen 30.000 und 50.000 Euro pro Jahr Gutachter-Honorare von Versicherungen einstreift, dann befangen ist, wenn eine Versicherung beklagt ist. Weit gefehlt. Ablehnungsanträge bleiben in der Regel erfolglos.

Die Gutachter, welche für Versicherungen um teures Geld Gutachten erstellen, behaupten natürlich, sie seien vollkommen unabhängig. Es ist aber so, dass die Gutachter bangen müssen, eine Einkommensquelle zu verlieren, wenn sie zu versicherungsnehmerfreundliche Gutachten machen. Ein Betrag von 30.000 bis 50.000 Euro pro Jahr ist auch für einen Arzt beträchtliches Geld.

Nur selten haben Privatgutachten vor Gericht Erfolg

Hinsichtlich der Richtigkeit des Gutachtens ist es so, dass einem gerichtlich bestellten Gutachter mit einem widersprechenden Privatgutachten nicht beigekommen werden kann. Wenn der gerichtlich bestellte Gutachter („no na“) sein Gutachten bekräftigt und das Privatgutachten als unrichtig ansieht, kann der Anspruchsteller nichts dagegen machen.

Uns ist es nur selten gelungen, mit einem Privatgutachten Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen umzustoßen. Nur in Ausnahmefällen ist es gelungen, den Gutachter, welcher im Erstprozess ein falsches Gutachten erstattet hat, erfolgreich zu klagen. Die Ursache liegt darin, dass im Prozess gegen den Gutachter wiederum ein Gutachter bestellt wird.

Das Problem: Die gesetzlichen Grundlagen über Befangenheiten

Selbstverständlich gilt auch für Gutachter die Unschuldsvermutung. Selbst-verständlich gilt auch die Vermutung, dass sie völlig unabhängig sind. Selbstverständlich gibt es keinen Beweis, dass sie (von Versicherungen) interessegeleitet sind.

Man kann sich seinen Teil jedoch denken. Selten beißt man die Hand, die einen nährt. Gibt es einen Ausweg? Nein.

Bevor die gesetzlichen Grundlagen über Befangenheiten nicht anders geregelt werden, kann es passieren, dass viele Anspruchsteller mit viel zu wenig abgespeist oder gar zu Unrecht leer ausgehen.

Warum Privatgutachten leider nur selten vor Gericht anerkannt werden

Ein Unglück kommt selten allein: Hat man einen Unfall, erleidet man einen Personenschaden, wird man im Krankenhaus falsch behandelt, etc. erstellen Gutachter und Gutachterinnen ihre Expertisen.

Gutachter unterteilen sich in zwei Gruppen:

  • Gutachter, die fachlich und finanziell völlig unabhängig sind.
  • Gutachter, welche einen beträchtlichen Teil Ihres Einkommens für die Erstellung von Gutachten für Versicherungen erzielen.

Sind Gutachter wirklich unabhängig?

Man könnte nun meinen, dass ein Gutachter, welcher zwischen 30.000 und 50.000 Euro pro Jahr Gutachter-Honorare von Versicherungen einstreift, dann befangen ist, wenn eine Versicherung beklagt ist. Weit gefehlt. Ablehnungsanträge bleiben in der Regel erfolglos.

Die Gutachter, welche für Versicherungen um teures Geld Gutachten erstellen, behaupten natürlich, sie seien vollkommen unabhängig. Es ist aber so, dass die Gutachter bangen müssen, eine Einkommensquelle zu verlieren, wenn sie zu versicherungsnehmerfreundliche Gutachten machen. Ein Betrag von 30.000 bis 50.000 Euro pro Jahr ist auch für einen Arzt beträchtliches Geld.

Nur selten haben Privatgutachten vor Gericht Erfolg

Hinsichtlich der Richtigkeit des Gutachtens ist es so, dass einem gerichtlich bestellten Gutachter mit einem widersprechenden Privatgutachten nicht beigekommen werden kann. Wenn der gerichtlich bestellte Gutachter („no na“) sein Gutachten bekräftigt und das Privatgutachten als unrichtig ansieht, kann der Anspruchsteller nichts dagegen machen.

Uns ist es nur selten gelungen, mit einem Privatgutachten Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen umzustoßen. Nur in Ausnahmefällen ist es gelungen, den Gutachter, welcher im Erstprozess ein falsches Gutachten erstattet hat, erfolgreich zu klagen. Die Ursache liegt darin, dass im Prozess gegen den Gutachter wiederum ein Gutachter bestellt wird.

Das Problem: Die gesetzlichen Grundlagen über Befangenheiten

Selbstverständlich gilt auch für Gutachter die Unschuldsvermutung. Selbst-verständlich gilt auch die Vermutung, dass sie völlig unabhängig sind. Selbstverständlich gibt es keinen Beweis, dass sie (von Versicherungen) interessegeleitet sind.

Man kann sich seinen Teil jedoch denken. Selten beißt man die Hand, die einen nährt. Gibt es einen Ausweg? Nein.

Bevor die gesetzlichen Grundlagen über Befangenheiten nicht anders geregelt werden, kann es passieren, dass viele Anspruchsteller mit viel zu wenig abgespeist oder gar zu Unrecht leer ausgehen.