Projekt Beschreibung

Erfolgreiche Prozess-Finanzierung: Volle Unfallversicherungs-Summe für verunglückten Motorradfahrer

Vor allem für Motorradfahrer oder Personen, die gefährliche Tätigkeiten oder Sportarten ausüben, empfiehlt sich immer der Abschluss einer privaten Unfallversicherung.

Bei Freizeitunfällen fällt ein Schwerverletzter auch im Sozialstaat Österreich in ein tiefes finanzielles Loch. Die Aufgabe einer privaten Unfallversicherung ist es, dieses Loch aufzufüllen. Wir schildern heute einen Ausnahmefall.

Wenn die Unfallversicherung nicht zahlen will

Der Versicherte fuhr am 7. August 2011 mit seinem straßenzugelassenen Rennmotorrad in Südtirol auf einen Pass. Nach einer Kurve hatte sich auf der Fahrbahn Wasser gebildet. Der Versicherungsnehmer kam zu Sturz überschlug sich mehrfach. Am Fuße eines Abhanges kam er mit zahlreichen Knochenbrüchen bewegungslos und ohne Bewusstsein zum Liegen.

Ein entgegenkommender Fahrzeuglenker bemerkte dies und verständigte sofort den internationalen Notruf. Nach wenigen Minuten wurde der Schwerverletzte mit dem Hubschrauber abtransportiert.

Da der Versicherungsnehmer den Unfall selbst verschuldet hatte, hatte er natürlich keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Aufgrund des medizinischen Könnens von Ärzten der Uniklinik Innsbruck verheilten die Knochenbrüche sehr schnell. Der Versicherungsnehmer war bereits nach neun Monaten wieder in der Lage, (teilweise) mit seiner Arbeit zu beginnen. Allerdings bemerkte sein Chef, aber auch der Versicherungsnehmer, dass gewisse Arbeiten nicht mehr so leicht von der Hand gingen. Insbesondere das Kurzzeitgedächtnis, aber auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte schnell zu erfassen, hatten gelitten.

Die Unfallversicherung hatte für die Knochenbrüche bereits einen Betrag von 33.000 Euro bezahlt. Der Versicherungsnehmer stellte sich auf den Standpunkt, in der Hirnleistungsfähigkeit stark eingeschränkt zu sein und brachte die Klage über weitere 250.000 Euro ein.

Ab Einbringung der Klage begann ein langer Leidensweg für den Versicherungsnehmer. lm August 2015 (vier Jahre nach dem Unfall) sprach das Gericht dem Geschädigten die zusätzlichen 250.000 Euro zuzüglich 38.000 Euro an Zinsen zu.

Zahlung der Unfallversicherung erst sieben Jahre später

Nach dem Zuspruch ging die Rechtssache zum Oberlandesgericht (OLG) von dort an die Erste Instanz, dann wieder an das OLG von dort zum Obersten Gerichtshof von dort an die Erste Instanz von dort an das OLG, welches endlich im November 2018, mehr als sieben Jahre nach dem Unfall, den Zuspruch von 250.000 Euro samt Zinsen bestätigte.

Der Versicherungsnehmer erhielt den Betrag von 250.000 Euro zuzüglich circa 62.000 Euro Zinsen und 40.000 Euro Prozesskosten.

Keine Rechtsschutzversicherung: Erfolg durch Prozess-Finanzierung

Der Versicherungsnehmer hatte keine Rechtsschutzversicherung. Er hat vor dem Prozess eine sogenannte Prozesskostenfinanzierungsvereinbarung abgeschlossen. Für die Tragung sämtlicher Kosten des Prozesses hat der Prozess-Finanzierer eine Beteiligung von 20 Prozent verlangt. Diesen Anteil hat der Versicherungsnehmer gerne bezahlt, da er ohne Prozess-Finanzierer ja gar nichts hätte erreichen können.

Fazit: Der Fall ist ein Ausreißer. Er zeigt wieder einmal mehr auf, wie wichtig eine Rechtsschutzversicherung ist.

Erfolgreiche Prozess-Finanzierung: Volle Unfallversicherungs-Summe für verunglückten Motorradfahrer

Vor allem für Motorradfahrer oder Personen, die gefährliche Tätigkeiten oder Sportarten ausüben, empfiehlt sich immer der Abschluss einer privaten Unfallversicherung.

Bei Freizeitunfällen fällt ein Schwerverletzter auch im Sozialstaat Österreich in ein tiefes finanzielles Loch. Die Aufgabe einer privaten Unfallversicherung ist es, dieses Loch aufzufüllen. Wir schildern heute einen Ausnahmefall.

Wenn die Unfallversicherung nicht zahlen will

Der Versicherte fuhr am 7. August 2011 mit seinem straßenzugelassenen Rennmotorrad in Südtirol auf einen Pass. Nach einer Kurve hatte sich auf der Fahrbahn Wasser gebildet. Der Versicherungsnehmer kam zu Sturz überschlug sich mehrfach. Am Fuße eines Abhanges kam er mit zahlreichen Knochenbrüchen bewegungslos und ohne Bewusstsein zum Liegen.

Ein entgegenkommender Fahrzeuglenker bemerkte dies und verständigte sofort den internationalen Notruf. Nach wenigen Minuten wurde der Schwerverletzte mit dem Hubschrauber abtransportiert.

Da der Versicherungsnehmer den Unfall selbst verschuldet hatte, hatte er natürlich keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Aufgrund des medizinischen Könnens von Ärzten der Uniklinik Innsbruck verheilten die Knochenbrüche sehr schnell. Der Versicherungsnehmer war bereits nach neun Monaten wieder in der Lage, (teilweise) mit seiner Arbeit zu beginnen. Allerdings bemerkte sein Chef, aber auch der Versicherungsnehmer, dass gewisse Arbeiten nicht mehr so leicht von der Hand gingen. Insbesondere das Kurzzeitgedächtnis, aber auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte schnell zu erfassen, hatten gelitten.

Die Unfallversicherung hatte für die Knochenbrüche bereits einen Betrag von 33.000 Euro bezahlt. Der Versicherungsnehmer stellte sich auf den Standpunkt, in der Hirnleistungsfähigkeit stark eingeschränkt zu sein und brachte die Klage über weitere 250.000 Euro ein.

Ab Einbringung der Klage begann ein langer Leidensweg für den Versicherungsnehmer. lm August 2015 (vier Jahre nach dem Unfall) sprach das Gericht dem Geschädigten die zusätzlichen 250.000 Euro zuzüglich 38.000 Euro an Zinsen zu.

Zahlung der Unfallversicherung erst sieben Jahre später

Nach dem Zuspruch ging die Rechtssache zum Oberlandesgericht (OLG) von dort an die Erste Instanz, dann wieder an das OLG von dort zum Obersten Gerichtshof von dort an die Erste Instanz von dort an das OLG, welches endlich im November 2018, mehr als sieben Jahre nach dem Unfall, den Zuspruch von 250.000 Euro samt Zinsen bestätigte.

Der Versicherungsnehmer erhielt den Betrag von 250.000 Euro zuzüglich circa 62.000 Euro Zinsen und 40.000 Euro Prozesskosten.

Keine Rechtsschutzversicherung: Erfolg durch Prozess-Finanzierung

Der Versicherungsnehmer hatte keine Rechtsschutzversicherung. Er hat vor dem Prozess eine sogenannte Prozesskostenfinanzierungsvereinbarung abgeschlossen. Für die Tragung sämtlicher Kosten des Prozesses hat der Prozess-Finanzierer eine Beteiligung von 20 Prozent verlangt. Diesen Anteil hat der Versicherungsnehmer gerne bezahlt, da er ohne Prozess-Finanzierer ja gar nichts hätte erreichen können.

Fazit: Der Fall ist ein Ausreißer. Er zeigt wieder einmal mehr auf, wie wichtig eine Rechtsschutzversicherung ist.