Projekt Beschreibung

Hausumbau nach Verkehrsunfall: Kanzlei Vogl kämpft für Unfall-Opfer

Februar 2020

Eine junge Frau wird im Jahr 2010 bei einem Verkehrsunfall als Motorrad-Beifahrerin von einem Traktor überrollt. Sie erleidet massivste Verletzungen am Unterbauch, am Becken, im Genitalbereich, an beiden Oberschenkeln und der Wirbelsäule.

Allein in den ersten zwei Jahren nach dem Unfall muss die unverschuldet Verletzte rund 22 Operationen über sich ergehen lassen. Sie verbringt zwei Monate auf der Intensivstation und zwei Wochen im künstlichen Tiefschlaf. Es sind Anschlussoperationen und mehrfache Reha-Aufenthalte im In- und Ausland notwendig.

Bis an ihr Lebensende wird die Frau an massiven Bewegungseinschränkungen und einem unheilbaren Schmerzsyndrom leiden. Die Schmerzmedikation führt zu Schwindel, Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen. Es besteht eine reaktive Depression und eine posttraumatische Belastungsstörung. Sie ist vollkommen arbeitsunfähig und benötigt umfassende Unterstützung in der Pflege und im Haushalt.

Barrierefreier Hausumbau nach Unfall notwendig

Durch diese Unfallfolgen war die Verletzte gezwungen, ihr Wohnhaus umzubauen: Von August bis Dezember 2013 wurden Küche, Speis und Essraum zu einer Gesamtfläche zusammengefügt. Türen wurden entfernt bzw. verbreitert, Bodenschwellen wurden beseitigt. Auch der Bad- und WC-Bereich sowie das Schlafzimmer waren umzugestalten. Außerdem musste ein Gästezimmer für die Hilfsperson eingerichtet werden.

Die Verletzte ließ – unterstützt von einem Prozessfinanzierer – die Umbaukosten ermitteln (etwa 190.000 Euro) und begehrte diese von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Haftpflichtversicherung wehrt sich gegen Zahlung der Umbau-Kosten

In einem rund vierjährigen Kampf vor Gericht attestierten die medizinischen Sachverständigen zunächst einen praktisch gesunden Zustand. Nur der Badumbau wurde im geringen Umfang (circa 3.000 Euro) als unfallkausal angesehen!

Erst durch weitere medizinische und das bautechnische Gutachten (Spezialfach behindertengerechtes Wohnen) konnte der Wahrheit zum Durchbruch verholfen werden:

Nun erhielt die Verletzte in I. Instanz (nicht rechtskräftig) einen Gesamtbetrag samt Zinsen von mehr als 230.000 Euro zuerkannt. Die Gegenseite hat darüber hinaus Prozesskosten von weit über 80.000 Euro zu tragen.

Rechtsanwalt Vogl rechnet mit weiteren Rechtsstreitigkeiten

Hier hat sich die Präpotenz und Hinhaltetaktik der Versicherung wieder einmal nicht ausgezahlt. Die „Taktik“, über versicherungsnahe Sachverständige und lebensfremde Vertragsanwälte einen Prozessverlust des schuldlosen Unfallopfers zu erwirken, schlug fehl: Deren frecher Argumentation, die Verletzte würde versuchen, die Kosten einer Haus-Renovierung auf den Unfallgegner abzuwälzen, erteilte das Gericht eine klare Absage.

Wir werden in jedem Fall weiterkämpfen: Durch die schweren unfallbedingten Einschränkungen und den Mehrbedürfnissen im Alltag sind Auseinandersetzungen zu zukünftigen Ansprüchen schon vorprogrammiert.

Hausumbau nach Verkehrsunfall: Kanzlei Vogl kämpft für Unfall-Opfer

Eine junge Frau wird im Jahr 2010 bei einem Verkehrsunfall als Motorrad-Beifahrerin von einem Traktor überrollt. Sie erleidet massivste Verletzungen am Unterbauch, am Becken, im Genitalbereich, an beiden Oberschenkeln und der Wirbelsäule.

Allein in den ersten zwei Jahren nach dem Unfall muss die unverschuldet Verletzte rund 22 Operationen über sich ergehen lassen. Sie verbringt zwei Monate auf der Intensivstation und zwei Wochen im künstlichen Tiefschlaf. Es sind Anschlussoperationen und mehrfache Reha-Aufenthalte im In- und Ausland notwendig.

Bis an ihr Lebensende wird die Frau an massiven Bewegungseinschränkungen und einem unheilbaren Schmerzsyndrom leiden. Die Schmerzmedikation führt zu Schwindel, Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen. Es besteht eine reaktive Depression und eine posttraumatische Belastungsstörung. Sie ist vollkommen arbeitsunfähig und benötigt umfassende Unterstützung in der Pflege und im Haushalt.

Barrierefreier Hausumbau nach Unfall notwendig

Durch diese Unfallfolgen war die Verletzte gezwungen, ihr Wohnhaus umzubauen: Von August bis Dezember 2013 wurden Küche, Speis und Essraum zu einer Gesamtfläche zusammengefügt. Türen wurden entfernt bzw. verbreitert, Bodenschwellen wurden beseitigt. Auch der Bad- und WC-Bereich sowie das Schlafzimmer waren umzugestalten. Außerdem musste ein Gästezimmer für die Hilfsperson eingerichtet werden.

Die Verletzte ließ – unterstützt von einem Prozessfinanzierer – die Umbaukosten ermitteln (etwa 190.000 Euro) und begehrte diese von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Haftpflichtversicherung wehrt sich gegen Zahlung der Umbau-Kosten

In einem rund vierjährigen Kampf vor Gericht attestierten die medizinischen Sachverständigen zunächst einen praktisch gesunden Zustand. Nur der Badumbau wurde im geringen Umfang (circa 3.000 Euro) als unfallkausal angesehen!

Erst durch weitere medizinische und das bautechnische Gutachten (Spezialfach behindertengerechtes Wohnen) konnte der Wahrheit zum Durchbruch verholfen werden:

Nun erhielt die Verletzte in I. Instanz (nicht rechtskräftig) einen Gesamtbetrag samt Zinsen von mehr als 230.000 Euro zuerkannt. Die Gegenseite hat darüber hinaus Prozesskosten von weit über 80.000 Euro zu tragen.

Rechtsanwalt Vogl rechnet mit weiteren Rechtsstreitigkeiten

Hier hat sich die Präpotenz und Hinhaltetaktik der Versicherung wieder einmal nicht ausgezahlt. Die „Taktik“, über versicherungsnahe Sachverständige und lebensfremde Vertragsanwälte einen Prozessverlust des schuldlosen Unfallopfers zu erwirken, schlug fehl: Deren frecher Argumentation, die Verletzte würde versuchen, die Kosten einer Haus-Renovierung auf den Unfallgegner abzuwälzen, erteilte das Gericht eine klare Absage.

Wir werden in jedem Fall weiterkämpfen: Durch die schweren unfallbedingten Einschränkungen und den Mehrbedürfnissen im Alltag sind Auseinandersetzungen zu zukünftigen Ansprüchen schon vorprogrammiert.