Projekt Beschreibung

Lebensversicherung Rücktritt

Mandanteninformation Nr. 2
14. Juni 2016

SEHR GEEHRTE MANDANTSCHAFT

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir die erste Gruppe von Geschädigten – wie angekündigt – per 31.05.2016 abgeschlossen haben.

Deshalb werden wir die Zuordnung sämtlicher eingelangter Unterlagen nochmals kontrollieren, prüfen und organisieren. Fehlende Informationen und Unterlagen werden wir eigenständig nachfordern und einholen.

Wenn sich die Versicherungen kooperativ zeigen, rechnen wir damit, dass die Erhebungsphase für die erste Geschädigtengruppe in ca. einem Monat abgeschlossen sein wird.

In diesem Zusammenhang erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass die aktuelle Rechtsprechung in Deutschland unseren Verdacht bestätigt hat: Der Rücktritt von der Lebensversicherung entwickelt sich zum Bumerang, denn es zeigt sich, dass mit dem Rücktritt Ihr Schaden nicht ausgeglichen werden kann. Unser Bestreben, auf sämtliche Rechtsgründe (Irrtum, Arglist, Schadenersatz, etc.) zu setzen, erweist sich demnach als richtige Entscheidung.

Aus dem gegebenen Anlass dürfen wir Sie deshalb bitten, Ihre vorhandenen Versicherungsunterlagen nochmals zu sichten. Sollten Sie darin Informationsunterlagen oder Prospekte finden, ersuchen wir Sie, diese an uns zu übersenden. Denn aus diesen Unterlagen, welche Ihnen im Rahmen des Verkaufsgespräches übergebenen wurden, können Ihre Ansprüche begründet werden.

Feldkirch, am 14.06.2016
el 588/15 ok

Lebensversicherung Rücktritt

Mandanteninformation Nr. 2
14. Juni 2016

SEHR GEEHRTE MANDANTSCHAFT

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir die erste Gruppe von Geschädigten – wie angekündigt – per 31.05.2016 abgeschlossen haben.

Deshalb werden wir die Zuordnung sämtlicher eingelangter Unterlagen nochmals kontrollieren, prüfen und organisieren. Fehlende Informationen und Unterlagen werden wir eigenständig nachfordern und einholen.

Wenn sich die Versicherungen kooperativ zeigen, rechnen wir damit, dass die Erhebungsphase für die erste Geschädigtengruppe in ca. einem Monat abgeschlossen sein wird.

In diesem Zusammenhang erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass die aktuelle Rechtsprechung in Deutschland unseren Verdacht bestätigt hat: Der Rücktritt von der Lebensversicherung entwickelt sich zum Bumerang, denn es zeigt sich, dass mit dem Rücktritt Ihr Schaden nicht ausgeglichen werden kann. Unser Bestreben, auf sämtliche Rechtsgründe (Irrtum, Arglist, Schadenersatz, etc.) zu setzen, erweist sich demnach als richtige Entscheidung.

Aus dem gegebenen Anlass dürfen wir Sie deshalb bitten, Ihre vorhandenen Versicherungsunterlagen nochmals zu sichten. Sollten Sie darin Informationsunterlagen oder Prospekte finden, ersuchen wir Sie, diese an uns zu übersenden. Denn aus diesen Unterlagen, welche Ihnen im Rahmen des Verkaufsgespräches übergebenen wurden, können Ihre Ansprüche begründet werden.

Feldkirch, am 14.06.2016
el 588/15 ok