Projekt Beschreibung

Machtkonzentration nach Brand: Versicherung lehnt Schaden ab und springt auch als Rechtsschutzversicherer nicht ein

August 2020

Ein Landwirt ist bei einer führenden Versicherung gegen Brandschaden versichert. Aufgrund der Bedingungen darf er seinen Traktor in die Scheune stellen. Das Auspuffrohr des Traktors langt bis 40 cm an die Decke heran. Trotz des Abstandes von 40 cm fangen die Decke und die Scheune Feuer. Das Feuer springt auch auf das Wohngebäude über. Der Versicherungsvermittler, welcher im Näheverhältnis zur Versicherung steht, teilt dem Bauer noch am Brandtag mit, dass man sich keine Sorgen mache müsse, man sei gut versichert.

Versicherung will nicht zahlen und verweist an einen Vertragsanwalt

In weiterer Folge nimmt ein von der Versicherung bezahlter Sachverständiger den Schaden auf. Die Schadenschätzung ist viel zu niedrig.

Dem nicht genug: Die Versicherung lehnt nunmehr den Schaden gänzlich ab. Zur Begründung wird angeführt, dass der Bauer sowohl die Scheune, als auch das Wohnhaus ohnehin abgerissen hätte, wenn der Brand nicht passiert wäre. Das entspricht allerdings nicht den Tatsachen.

Der Bauer will sich das nicht gefallen lassen (Schaden ca. 1,6 Millionen Euro) und fragt seine Rechtsschutzversicherung (auch bei der gleichen Versicherung) an, welchen Anwalt er nehmen soll; der Bauer hatte bislang nämlich mit Rechtsanwälten keine Erfahrung.

Vorgeschlagen wird wiederum ein Vertragsanwalt der gleichen Versicherung. Der Vertragsanwalt akzeptiert den ablehnenden Standpunkt. Lediglich hinsichtlich der Haushaltversicherung (das Inventar wäre ja auch bei einem Abriss erhalten geblieben) erhebt er Forderungen.

Die Rechtsschutzversicherung der Versicherung lehnt Übernahme der Prozesskosten ab

Der Bauer kombiniert: Versicherung, Makler, Sachverständiger und Rechtsanwalt stehen zur Versicherung in intensiver vertraglicher Beziehung. Er kündigt dem Anwalt die Vollmacht und kommt zu uns. Die Klage wurde verfasst.

Zwischenzeitlich wartet die Versicherung mit einer neuen Überraschung auf. Auch die Rechtsschutzversicherung steigt aus der Kostendeckung aus. Sie erachtet die Klagsführung gegen die Versicherung als aussichtslos.

Diese Geschichte ist nicht erfunden. Sie hat sich in der Realität ereignet. Logischerweise liegt es im Interesse der Versicherung, aus dem sehr beträchtlichen Schaden mit so wenig auszusteigen wie möglich. Die Existenz des Bauern ist zerstört. Einen Prozess kann er sich nicht leisten.

Ein Prozessfinanzierer hat sich jedoch bereit erklärt, die Kosten des Rechtsschutzdeckungsprozesses, sowie des Feuerversicherungsprozesses gegen eine Erfolgsbeteiligung zu übernehmen. Man wird sehen, wie die Prozesse ausgehen.

Vorsicht bei Versicherungsstreitigkeiten

Wir möchten wiederholt warnen:

  • Hegen Sie gegen Sachverständige, welche von der Versicherung beauftragt und bezahlt werden ein gesundes Misstrauen.
  • Vermeiden Sie es, bei der gleichen Versicherung, wo Sie gegen Feuer versichert sind, auch einen Rechtsschutz abzuschließen.
  • Fragen Sie den Anwalt, ob er mit der Versicherung, gegen die es vorzugehen gilt, in einem Vertragsverhältnis steht und ob er Fälle von dieser Versicherung erhält.

Rechtsanwalts-Kanzlei Vogl: Seit über 20 Jahren unabhängig und objektiv

Damit wir uns zu unangenehmen Fragen (Naheverhältnis zu Versicherungen) nicht aussetzen müssen, haben wir uns vor 23 Jahren entschlossen, von Banken, Versicherungen, Vermögensberatern etc. kein wie immer geartetes Mandat anzunehmen. Wir können daher kollisionsfrei und ohne Rücksicht auf Verluste die Interessen des Mandanten wahrnehmen.

Machtkonzentration nach Brand: Versicherung lehnt Schaden ab und springt auch als Rechtsschutzversicherer nicht ein

Ein Landwirt ist bei einer führenden Versicherung gegen Brandschaden versichert. Aufgrund der Bedingungen darf er seinen Traktor in die Scheune stellen. Das Auspuffrohr des Traktors langt bis 40 cm an die Decke heran. Trotz des Abstandes von 40 cm fangen die Decke und die Scheune Feuer. Das Feuer springt auch auf das Wohngebäude über. Der Versicherungsvermittler, welcher im Näheverhältnis zur Versicherung steht, teilt dem Bauer noch am Brandtag mit, dass man sich keine Sorgen mache müsse, man sei gut versichert.

Versicherung will nicht zahlen und verweist an einen Vertragsanwalt

In weiterer Folge nimmt ein von der Versicherung bezahlter Sachverständiger den Schaden auf. Die Schadenschätzung ist viel zu niedrig.

Dem nicht genug: Die Versicherung lehnt nunmehr den Schaden gänzlich ab. Zur Begründung wird angeführt, dass der Bauer sowohl die Scheune, als auch das Wohnhaus ohnehin abgerissen hätte, wenn der Brand nicht passiert wäre. Das entspricht allerdings nicht den Tatsachen.

Der Bauer will sich das nicht gefallen lassen (Schaden ca. 1,6 Millionen Euro) und fragt seine Rechtsschutzversicherung (auch bei der gleichen Versicherung) an, welchen Anwalt er nehmen soll; der Bauer hatte bislang nämlich mit Rechtsanwälten keine Erfahrung.

Vorgeschlagen wird wiederum ein Vertragsanwalt der gleichen Versicherung. Der Vertragsanwalt akzeptiert den ablehnenden Standpunkt. Lediglich hinsichtlich der Haushaltversicherung (das Inventar wäre ja auch bei einem Abriss erhalten geblieben) erhebt er Forderungen.

Die Rechtsschutzversicherung der Versicherung lehnt Übernahme der Prozesskosten ab

Der Bauer kombiniert: Versicherung, Makler, Sachverständiger und Rechtsanwalt stehen zur Versicherung in intensiver vertraglicher Beziehung. Er kündigt dem Anwalt die Vollmacht und kommt zu uns. Die Klage wurde verfasst.

Zwischenzeitlich wartet die Versicherung mit einer neuen Überraschung auf. Auch die Rechtsschutzversicherung steigt aus der Kostendeckung aus. Sie erachtet die Klagsführung gegen die Versicherung als aussichtslos.

Diese Geschichte ist nicht erfunden. Sie hat sich in der Realität ereignet. Logischerweise liegt es im Interesse der Versicherung, aus dem sehr beträchtlichen Schaden mit so wenig auszusteigen wie möglich. Die Existenz des Bauern ist zerstört. Einen Prozess kann er sich nicht leisten.

Ein Prozessfinanzierer hat sich jedoch bereit erklärt, die Kosten des Rechtsschutzdeckungsprozesses, sowie des Feuerversicherungsprozesses gegen eine Erfolgsbeteiligung zu übernehmen. Man wird sehen, wie die Prozesse ausgehen.

Vorsicht bei Versicherungsstreitigkeiten

Wir möchten wiederholt warnen:

  • Hegen Sie gegen Sachverständige, welche von der Versicherung beauftragt und bezahlt werden ein gesundes Misstrauen.
  • Vermeiden Sie es, bei der gleichen Versicherung, wo Sie gegen Feuer versichert sind, auch einen Rechtsschutz abzuschließen.
  • Fragen Sie den Anwalt, ob er mit der Versicherung, gegen die es vorzugehen gilt, in einem Vertragsverhältnis steht und ob er Fälle von dieser Versicherung erhält.

Rechtsanwalts-Kanzlei Vogl: Seit über 20 Jahren unabhängig und objektiv

Damit wir uns zu unangenehmen Fragen (Naheverhältnis zu Versicherungen) nicht aussetzen müssen, haben wir uns vor 23 Jahren entschlossen, von Banken, Versicherungen, Vermögensberatern etc. kein wie immer geartetes Mandat anzunehmen. Wir können daher kollisionsfrei und ohne Rücksicht auf Verluste die Interessen des Mandanten wahrnehmen.