Projekt Beschreibung

Rechtsstreit nach Einbruchdiebstahl: Versicherung uneinsichtig

November 2019

Herr N. war bei der Uniqa und bei der Donau für seine Geschäftsräumlichkeiten gegen Diebstahl versichert. Am 23. Mai 2013 wurde eingebrochen. Die Einbrecher erbeuteten unter anderem teure Geräte und Computer. Dafür hat Herr N. von der Uniqa und der Donau insgesamt 170.000 Euro erhalten.

Doch die Uniqa war der Ansicht, dass insgesamt nur eine Entschädigung von 130.000 Euro zustand. Sie und klagte Herrn N. auf Rückzahlung von 40.000 Euro.

Herr N. war bei der Uniqa zusätzlich rechtsschutzversichert. Logischerweise hat die Uniqa als Rechtsschutzversicherer zunächst abgelehnt, dann aber den Prozess verloren. Die Uniqa als Rechtsschutzversicherer muss daher die Kosten des Abwehrprozesses (Diebstahl-Streitwert 40.000 Euro) zahlen.

Undurchsichtiger Versicherungsvertrag

Im Abwehrprozess ist mittlerweile nahezu vollständige Verwirrung eingetreten.

Der Versicherungsvertrag bei der Uniqa ist bestimmt durch den Versicherungsantrag, die Polizze, die Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS), die Allgemeinen Bedingungen für die Eibruchdiebstahlversicherung (AEBO) in der Deckungsvariante „Optimal“, die Ergänzenden Bedingungen für die Sachversicherung (EBS), die Allgemeine Bedingungen für die Total-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (TBUBF) und die Gruppierungserläuterungen F401. Ironischerweise werden viele dieser Bedingungen als „Klipp & Klar Bedingungen“ bezeichnet. In Wahrheit kann sich kein Mensch mehr auskennen.

Nach dreijähriger Prozessdauer hat das Gericht beschlossen, einen Sachverständigen aus dem Versicherungswesen zu beauftragen. Dieser sollte erklären, was überhaupt versichert ist und wie hoch die Entschädigungsleistung aus versicherungstechnischer Sicht sein sollte.

Der Prozess geht weiter, die Kosten steigen

Überschattet wurde der Prozess auch dadurch, dass die Uniqa gegen Herrn N. eine absolut sinnlose Strafanzeige einbrachte. Das Strafverfahren wurde ohne Einvernahme des Herrn N. durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.

Fünf Jahre nach dem Einbruchdiebstahl wütete der Prozess weiter. Die bisherigen Prozesskosten (Streitwert 40.000 Euro) liegen ungefähr bei 100.000 Euro.

Die Uniqa als Rechtsschutzversicherer muss auf jeden Fall zahlen

Egal wie der Prozess ausgeht, die Uniqa muss die Kosten des Gerichtes, der Sachverständigen, der Anwälte jedenfalls zahlen, da sie auch Rechtsschutzversicherer von Herrn N. ist.

Herr N. hat, weil die Uniqa so unnachgiebig war, nunmehr auch die Uniqa geklagt. Er verlangt von ihr nochmals zusätzlich 30.000 Euro. Wenn die Uniqa Pech hat, verliert sie diesen Prozess. Sie muss dann diese 30.000 Euro und die Kosten in diesem Prozess zahlen.

Angesichts des chaotischen Versicherungsvertrages und der Prozesssituation würde kein vernünftig denkender Mensch den Prozess fortsetzen, zumal Herr N. durchaus vergleichsbereit wäre. Solche sinnlose Kostenverschwendungen können sich nur wenige leisten. Offenbar gehört die Uniqa dazu.

Rechtsstreit nach Einbruchdiebstahl: Versicherung uneinsichtig

Herr N. war bei der Uniqa und bei der Donau für seine Geschäftsräumlichkeiten gegen Diebstahl versichert. Am 23. Mai 2013 wurde eingebrochen. Die Einbrecher erbeuteten unter anderem teure Geräte und Computer. Dafür hat Herr N. von der Uniqa und der Donau insgesamt 170.000 Euro erhalten.

Doch die Uniqa war der Ansicht, dass insgesamt nur eine Entschädigung von 130.000 Euro zustand. Sie und klagte Herrn N. auf Rückzahlung von 40.000 Euro.

Herr N. war bei der Uniqa zusätzlich rechtsschutzversichert. Logischerweise hat die Uniqa als Rechtsschutzversicherer zunächst abgelehnt, dann aber den Prozess verloren. Die Uniqa als Rechtsschutzversicherer muss daher die Kosten des Abwehrprozesses (Diebstahl-Streitwert 40.000 Euro) zahlen.

Undurchsichtiger Versicherungsvertrag

Im Abwehrprozess ist mittlerweile nahezu vollständige Verwirrung eingetreten.

Der Versicherungsvertrag bei der Uniqa ist bestimmt durch den Versicherungsantrag, die Polizze, die Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS), die Allgemeinen Bedingungen für die Eibruchdiebstahlversicherung (AEBO) in der Deckungsvariante „Optimal“, die Ergänzenden Bedingungen für die Sachversicherung (EBS), die Allgemeine Bedingungen für die Total-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (TBUBF) und die Gruppierungserläuterungen F401. Ironischerweise werden viele dieser Bedingungen als „Klipp & Klar Bedingungen“ bezeichnet. In Wahrheit kann sich kein Mensch mehr auskennen.

Nach dreijähriger Prozessdauer hat das Gericht beschlossen, einen Sachverständigen aus dem Versicherungswesen zu beauftragen. Dieser sollte erklären, was überhaupt versichert ist und wie hoch die Entschädigungsleistung aus versicherungstechnischer Sicht sein sollte.

Der Prozess geht weiter, die Kosten steigen

Überschattet wurde der Prozess auch dadurch, dass die Uniqa gegen Herrn N. eine absolut sinnlose Strafanzeige einbrachte. Das Strafverfahren wurde ohne Einvernahme des Herrn N. durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.

Fünf Jahre nach dem Einbruchdiebstahl wütete der Prozess weiter. Die bisherigen Prozesskosten (Streitwert 40.000 Euro) liegen ungefähr bei 100.000 Euro.

Die Uniqa als Rechtsschutzversicherer muss auf jeden Fall zahlen

Egal wie der Prozess ausgeht, die Uniqa muss die Kosten des Gerichtes, der Sachverständigen, der Anwälte jedenfalls zahlen, da sie auch Rechtsschutzversicherer von Herrn N. ist.

Herr N. hat, weil die Uniqa so unnachgiebig war, nunmehr auch die Uniqa geklagt. Er verlangt von ihr nochmals zusätzlich 30.000 Euro. Wenn die Uniqa Pech hat, verliert sie diesen Prozess. Sie muss dann diese 30.000 Euro und die Kosten in diesem Prozess zahlen.

Angesichts des chaotischen Versicherungsvertrages und der Prozesssituation würde kein vernünftig denkender Mensch den Prozess fortsetzen, zumal Herr N. durchaus vergleichsbereit wäre. Solche sinnlose Kostenverschwendungen können sich nur wenige leisten. Offenbar gehört die Uniqa dazu.