Projekt Beschreibung

Vienna Life Geldvernichtungsmaschine

Februar 2018

Die Vienna Insurance Group, eine der größten Versicherungen Österreichs, betreibt auch in Liechtenstein eine selbständige Tochterunternehmung, nämlich die Vienna Life Lebensversicherung AG.

Die Vienna Life Lebensversicherungen AG vertreibt seit über einem Jahrzehnt Fondsgebundene Lebensversicherungen. Hiebei wird mit vielen Vorteilen des Finanzplatzes Liechtenstein geworben. Werbeversprechungen sind in etwa Steuerfreiheit des Vermögenszuwachses, Konkursprivileg, Versicherungsgeheimnis, übermäßigt hohe Renditen.

Produkte tragen vielversprechende Namen wie Selecta, Prime, Protected, Floor, Garantie. In den Werbebroschüren werden abenteuerliche Renditen angeboten, die Liechtensteiner und Schweizer Flagge dargestellt.

Viele Anleger, welche auf Sicherheit und Ertragschancen bei größtmöglicher Anonymität Wert legten, sind auf die marktschreierischen Versprechungen hineingefallen.

Anstelle eines Ertrages haben zahlreiche Anleger einen gewaltigen Verlust erlitten. Oft liegt der Grund des Verlustes darin, dass exorbitante Kosten, Gebühren, etc. verrechnet werden. Verschwiegen wird, dass nach Abzug dieser Kosten realistischerweise kein Ertrag, keine Rendite erwartet werden kann.

Die Anleger, welche durch Rechtsanwalt Vogl vertreten wurden, haben jeweils große Schäden erlitten.

Dr. Hans-Jörg Vogl, Rechtsanwalt in Liechtenstein und Österreich, Sachverständiger für die Lebensversicherung, akademisch geprüfter Versicherungskaufmann hat bereits mehrere 100 Geschädigte gegen Versicherungen in Liechtenstein erfolgreich vertreten.

Die Geschädigten sind durch den Einsatz von Dr. Vogl und ausgewählter Sachverständigen mit einem blauen Auge davon gekommen. Sie erhielten den Schaden ersetzt.

Da grundsätzlich Verjährung eingewendet wird, sollten Geschädigte mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nicht zuwarten. Je früher geklagt wird, desto geringer die Wahrscheinlichkeit der Verjährung.

Die Sichtung der Unterlagen, sowie die erste Beratung erfolgt von Dr. Vogl persönlich ohne Kostenberechnung.

v 447/17 sj, 22.02.2018 (5065/12)

Vienna Life Geldvernichtungsmaschine

Die Vienna Insurance Group, eine der größten Versicherungen Österreichs, betreibt auch in Liechtenstein eine selbständige Tochterunternehmung, nämlich die Vienna Life Lebensversicherung AG.

Die Vienna Life Lebensversicherungen AG vertreibt seit über einem Jahrzehnt Fondsgebundene Lebensversicherungen. Hiebei wird mit vielen Vorteilen des Finanzplatzes Liechtenstein geworben. Werbeversprechungen sind in etwa Steuerfreiheit des Vermögenszuwachses, Konkursprivileg, Versicherungsgeheimnis, übermäßigt hohe Renditen.

Produkte tragen vielversprechende Namen wie Selecta, Prime, Protected, Floor, Garantie. In den Werbebroschüren werden abenteuerliche Renditen angeboten, die Liechtensteiner und Schweizer Flagge dargestellt.

Viele Anleger, welche auf Sicherheit und Ertragschancen bei größtmöglicher Anonymität Wert legten, sind auf die marktschreierischen Versprechungen hineingefallen.

Anstelle eines Ertrages haben zahlreiche Anleger einen gewaltigen Verlust erlitten. Oft liegt der Grund des Verlustes darin, dass exorbitante Kosten, Gebühren, etc. verrechnet werden. Verschwiegen wird, dass nach Abzug dieser Kosten realistischerweise kein Ertrag, keine Rendite erwartet werden kann.

Die Anleger, welche durch Rechtsanwalt Vogl vertreten wurden, haben jeweils große Schäden erlitten.

Dr. Hans-Jörg Vogl, Rechtsanwalt in Liechtenstein und Österreich, Sachverständiger für die Lebensversicherung, akademisch geprüfter Versicherungskaufmann hat bereits mehrere 100 Geschädigte gegen Versicherungen in Liechtenstein erfolgreich vertreten.

Die Geschädigten sind durch den Einsatz von Dr. Vogl und ausgewählter Sachverständigen mit einem blauen Auge davon gekommen. Sie erhielten den Schaden ersetzt.

Da grundsätzlich Verjährung eingewendet wird, sollten Geschädigte mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nicht zuwarten. Je früher geklagt wird, desto geringer die Wahrscheinlichkeit der Verjährung.

Die Sichtung der Unterlagen, sowie die erste Beratung erfolgt von Dr. Vogl persönlich ohne Kostenberechnung.

v 447/17 sj, 22.02.2018 (5065/12)