Projekt Beschreibung
Drei Brandfälle – drei unterschiedliche Vorgehensweise der Versicherungen
Februar 2021
Vorarlberger Landesversicherung zahlt nach Brandfall
Am 18. November 2020 brannte im Vorderland ein Haus nieder. Das Haus wurde von einer Großfamilie, Eltern deren drei Kinder mit den Lebensgefährten, bewohnt. Die Gutachten über den Schaden am Haus sowie die Gutachten über das Inventar der einzelnen Bewohner langten am 8. Jänner 2021 bei der Vorarlberger Landesversicherung (VLV) ein.
Vier Tage später, am 12. Jänner 2021, hat die VLV die Erstentschädigungsleistungen (Zeitwertentschädigung) bezahlt.
Volle Entschädigung geleistet
In der Haushaltsversicherung muss eine Ersatzbeschaffung vorgenommen werden. Erst dann erhält man die Differenz vom Zeitwert auf den Neuwert.
Obwohl noch nicht alle Sachen angeschafft wurden, hat die VLV am 29. Jänner 2021 die volle Entschädigung geleistet. Die vom Brandfall betroffene Großfamilie, welche umsiedeln musste und daher mit sehr hohen Kosten konfrontiert war, ist hoch zufrieden.
UNIQA bezahlt nicht trotz Totalschaden nach Brand
Brand am 25. April 2018: Der Brand fand ebenfalls im Vorderland statt. Durch das Feuer entstand Totalschaden, sowohl am Haus als auch beim Inventar.
Der Sachverständige der UNIQA schätzte unserer Meinung nach, die Schäden viel zu gering ein.
Nach Vollchaos: Kanzlei Vogl wird beauftragt
Die Mandantin beauftragt uns Anfang November 2018, denn es herrschte Vollchaos. Am 26. November 2018 erhielten wir die maßgeblichen Versicherungsunterlagen.
Da wir mit der UNIQA keine Einigung erzielen konnten, musste nunmehr Klage eingebracht werden.
Es ist zu erwarten, dass der Prozess noch etwa zwei Jahre geht. Die Versicherungsnehmerin hatte aufgrund einer Erbschaft ein Vermögenspolster. Daher war es ihr möglich, das Haus wieder aufzubauen und das verlorengegangene Inventar zu ersetzen. Der unserer Meinung nach nicht bezahlte Schaden beträgt ca. EUR 130.000,00. Man wird ja sehen, wie der Prozess ausgeht.
UNIQA bezahlt zu wenig nach Hausbrand
Am 21. November 2019 brannte ein Haus nieder. Dieses wurde von den Eltern, zwei erwachsenen Kindern und einer Enkelin bewohnt. Das Inventar ist mit EUR 180.000,00 zum Neuwert versichert.
Nun kommt jedoch der Sachverständige der UNIQA, ein Zimmermann, ins Spiel: Er übersieht zahlreiche Gegenstände und „vergisst“ sie einfach zu schätzen. So gelangt er einem Neuwert von nur EUR 80.000,00 obwohl dieser ca. EUR 140.000,00 beträgt.
Verbrannte Unterlagen werden erst nach Klage ausgehändigt
Da auch die Versicherungsunterlagen verbrannt sind, wurde die UNIQA ersucht, die Unterlagen herauszugeben. Die Aufforderungsschreiben wurden aber ignoriert. Letztlich musste die Klage, gerichtet auf Herausgabe von Unterlagen, eingebracht werden. Dieser Prozess verursachte der UNIQA einen Gesamtaufwand von EUR 7.000,00, wobei sie sich für den Prozess in Vorarlberg eines Anwalts aus Graz bediente.
Nach Vorlage der Unterlagen wurde im Herbst 2020 die Klage eingebracht. Die UNIQA hat auf den Gesamtschaden bislang nur EUR 30.000,00 bezahlt. Daher mussten noch zusätzlich EUR 90.000,00 eingeklagt werden.
Das Gutachten vom Zimmermannmeister der UNIQA liegt unseres Erachtens voll daneben.
Unser Fazit
Seit ca. 22 Jahren nehmen wir keine Fälle von Versicherungen, egal von welcher, an. Das Gleiche gilt auch für Banken. Daher stehen wir keinerlei Verbindung zu irgendeiner Versicherung. Jedoch stellen wir immer wieder fest, dass es bei Versicherungen solche und solche gibt.
Drei Brandfälle – drei unterschiedliche Vorgehensweise der Versicherungen
Vorarlberger Landesversicherung zahlt nach Brandfall
Am 18. November 2020 brannte im Vorderland ein Haus nieder. Das Haus wurde von einer Großfamilie, Eltern deren drei Kinder mit den Lebensgefährten, bewohnt. Die Gutachten über den Schaden am Haus sowie die Gutachten über das Inventar der einzelnen Bewohner langten am 8. Jänner 2021 bei der Vorarlberger Landesversicherung (VLV) ein.
Vier Tage später, am 12. Jänner 2021, hat die VLV die Erstentschädigungsleistungen (Zeitwertentschädigung) bezahlt.
Volle Entschädigung geleistet
In der Haushaltsversicherung muss eine Ersatzbeschaffung vorgenommen werden. Erst dann erhält man die Differenz vom Zeitwert auf den Neuwert.
Obwohl noch nicht alle Sachen angeschafft wurden, hat die VLV am 29. Jänner 2021 die volle Entschädigung geleistet. Die vom Brandfall betroffene Großfamilie, welche umsiedeln musste und daher mit sehr hohen Kosten konfrontiert war, ist hoch zufrieden.
UNIQA bezahlt nicht trotz Totalschaden nach Brand
Brand am 25. April 2018: Der Brand fand ebenfalls im Vorderland statt. Durch das Feuer entstand Totalschaden, sowohl am Haus als auch beim Inventar.
Der Sachverständige der UNIQA schätzte unserer Meinung nach, die Schäden viel zu gering ein.
Nach Vollchaos: Kanzlei Vogl wird beauftragt
Die Mandantin beauftragt uns Anfang November 2018, denn es herrschte Vollchaos. Am 26. November 2018 erhielten wir die maßgeblichen Versicherungsunterlagen.
Da wir mit der UNIQA keine Einigung erzielen konnten, musste nunmehr Klage eingebracht werden.
Es ist zu erwarten, dass der Prozess noch etwa zwei Jahre geht. Die Versicherungsnehmerin hatte aufgrund einer Erbschaft ein Vermögenspolster. Daher war es ihr möglich, das Haus wieder aufzubauen und das verlorengegangene Inventar zu ersetzen. Der unserer Meinung nach nicht bezahlte Schaden beträgt ca. EUR 130.000,00. Man wird ja sehen, wie der Prozess ausgeht.
UNIQA bezahlt zu wenig nach Hausbrand
Am 21. November 2019 brannte ein Haus nieder. Dieses wurde von den Eltern, zwei erwachsenen Kindern und einer Enkelin bewohnt. Das Inventar ist mit EUR 180.000,00 zum Neuwert versichert.
Nun kommt jedoch der Sachverständige der UNIQA, ein Zimmermann, ins Spiel: Er übersieht zahlreiche Gegenstände und „vergisst“ sie einfach zu schätzen. So gelangt er einem Neuwert von nur EUR 80.000,00 obwohl dieser ca. EUR 140.000,00 beträgt.
Verbrannte Unterlagen werden erst nach Klage ausgehändigt
Da auch die Versicherungsunterlagen verbrannt sind, wurde die UNIQA ersucht, die Unterlagen herauszugeben. Die Aufforderungsschreiben wurden aber ignoriert. Letztlich musste die Klage, gerichtet auf Herausgabe von Unterlagen, eingebracht werden. Dieser Prozess verursachte der UNIQA einen Gesamtaufwand von EUR 7.000,00, wobei sie sich für den Prozess in Vorarlberg eines Anwalts aus Graz bediente.
Nach Vorlage der Unterlagen wurde im Herbst 2020 die Klage eingebracht. Die UNIQA hat auf den Gesamtschaden bislang nur EUR 30.000,00 bezahlt. Daher mussten noch zusätzlich EUR 90.000,00 eingeklagt werden.
Das Gutachten vom Zimmermannmeister der UNIQA liegt unseres Erachtens voll daneben.
Unser Fazit
Seit ca. 22 Jahren nehmen wir keine Fälle von Versicherungen, egal von welcher, an. Das Gleiche gilt auch für Banken. Daher stehen wir keinerlei Verbindung zu irgendeiner Versicherung. Jedoch stellen wir immer wieder fest, dass es bei Versicherungen solche und solche gibt.