WETTBEWERBSRECHT
Zum Wettbewerbsrecht gehört nicht nur das Kartellrecht, sondern auch das Lauterkeitsrecht mit dessen Regeln gegen unlauteren Wettbewerb.
Ziel des Wettbewerbsrechtes ist die Regelung des wirtschaftlichen Wettbewerbes der selbstständig Tätigen. Dabei bestimmt jeder einzelne Unternehmer, wie er am Markt auftritt und was erzeugt wird. Dabei bestehen jedoch Einschränkungen zur Vermeidung von Missbräuchen.
Wir beraten Sie sowohl im Wettbewerbsrecht als auch im Lauterkeitsrecht umfassend und unter Einbeziehung aller anderen einflussnehmenden Rechtsgebiete über den Tellerrand hinaus blickend.
WETTBEWERBSRECHT
Zum Wettbewerbsrecht gehört nicht nur das Kartellrecht, sondern auch das Lauterkeitsrecht mit dessen Regeln gegen unlauteren Wettbewerb.
Ziel des Wettbewerbsrechtes ist die Regelung des wirtschaftlichen Wettbewerbes der selbstständig Tätigen. Dabei bestimmt jeder einzelne Unternehmer, wie er am Markt auftritt und was erzeugt wird. Dabei bestehen jedoch Einschränkungen zur Vermeidung von Missbräuchen.
Wir beraten Sie sowohl im Wettbewerbsrecht als auch im Lauterkeitsrecht umfassend und unter Einbeziehung aller anderen einflussnehmenden Rechtsgebiete über den Tellerrand hinaus blickend.