ÄRZTEHAFTUNG

Immer wieder wird kolportiert, dass in Österreich ein Ärztemangel besteht. Dieser Ärztemangel schlägt sich in zu wenig praktischen Ärzten, niedergelassenen Ärzten aber auch Krankenhausärzten nieder.

Aufgrund der Überlastung haben Ärzte für ihre Patienten fast keine Zeit mehr. Auf komplizierte Untersuchungen warten Patienten relativ lange Zeit.

Die Mischung sämtlicher Faktoren führt dazu, dass Ärzte, die auch nur Menschen sind, auch Fehler machen, weil die Gesamtsituation Ärztefehler begünstigt.

Rechtliche Hilfe bei ärztlichen Behandlungsfehlern

Menschlich ist es einem Arzt nicht vorwerfbar, wenn er nach einem Vierzig-Stunden-Dienst irgendetwas übersieht, alle diagnostischen Mittel ausschöpft etc.

Solche Fehler können für den Patienten jedoch sehr schwerwiegende Auswirkungen haben. Die Judikatur zur Arzthaftpflicht hat sich in der Vergangenheit etwas zu Gunsten der Patienten geändert. Wenn dem Arzt eine Fehlleistung unterlaufen ist, rentiert es sich daher auf jeden Fall, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Rechtsanwalt Vogl ist unabhängig von Versicherungen und Krankenanstalten

Allerdings ist bei der Auswahl von Anwälten Vorsicht geboten. Ein Anspruchsteller sollte darauf achten, dass die Rechtsvertretung völlig unabhängig ist.

So wird der Patientenanwalt zum Beispiel von der gleichen Stelle entlohnt, wie die Krankenanstalt. Es drängt sich daher die Frage auf, ob der Patientenanwalt tatsächlich die Bezeichnung Patientenanwalt verdient. Aus Gründen der anwaltlichen Verschwiegenheit können und wollen wir uns zu diversen Fällen in der Vergangenheit nicht äußern.

Wir kämpfen für Ihre Patientenrechte

Unsere Anwaltskanzlei nimmt bereits seit Jahrzehnten keine Fälle von Krankenanstalten an. Wir nehmen auch seit Jahrzehnten keine Fälle von Versicherungsgesellschaften (welche hinter den Krankenanstalten stehen) an.

Wir sind daher bei der Geltendmachung von Patientenrechten völlig unabhängig. Die Mandanten danken uns diese Unabhängigkeit auch. Es ist ein Unterschied, ob ein Anwalt auf der Lohnliste von Versicherungen und Krankenanstalten steht, gleichzeitig aber wiederum gegen die Krankenanstalten und die Versicherungen vorgehen soll.

Hilfe bei Ärztepfusch

Viele Patienten merken dies. Viele haben schon einen Vollmachtswechsel von anderen Anwälten vorgenommen und uns beauftragt, da bei uns jedenfalls eine bedingungslose Vertretung frei von Kollisionen gewährleistet ist.

ÄRZTEHAFTUNG

Immer wieder wird kolportiert, dass in Österreich ein Ärztemangel besteht. Dieser Ärztemangel schlägt sich in zu wenig praktischen Ärzten, niedergelassenen Ärzten aber auch Krankenhausärzten nieder.

Aufgrund der Überlastung haben Ärzte für ihre Patienten fast keine Zeit mehr. Auf komplizierte Untersuchungen warten Patienten relativ lange Zeit.

Die Mischung sämtlicher Faktoren führt dazu, dass Ärzte, die auch nur Menschen sind, auch Fehler machen, weil die Gesamtsituation Ärztefehler begünstigt.

Rechtliche Hilfe bei ärztlichen Behandlungsfehlern

Menschlich ist es einem Arzt nicht vorwerfbar, wenn er nach einem Vierzig-Stunden-Dienst irgendetwas übersieht, alle diagnostischen Mittel ausschöpft etc.

Solche Fehler können für den Patienten jedoch sehr schwerwiegende Auswirkungen haben. Die Judikatur zur Arzthaftpflicht hat sich in der Vergangenheit etwas zu Gunsten der Patienten geändert. Wenn dem Arzt eine Fehlleistung unterlaufen ist, rentiert es sich daher auf jeden Fall, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Rechtsanwalt Vogl ist unabhängig von Versicherungen und Krankenanstalten

Allerdings ist bei der Auswahl von Anwälten Vorsicht geboten. Ein Anspruchsteller sollte darauf achten, dass die Rechtsvertretung völlig unabhängig ist.

So wird der Patientenanwalt zum Beispiel von der gleichen Stelle entlohnt, wie die Krankenanstalt. Es drängt sich daher die Frage auf, ob der Patientenanwalt tatsächlich die Bezeichnung Patientenanwalt verdient. Aus Gründen der anwaltlichen Verschwiegenheit können und wollen wir uns zu diversen Fällen in der Vergangenheit nicht äußern.

Wir kämpfen für Ihre Patientenrechte

Unsere Anwaltskanzlei nimmt bereits seit Jahrzehnten keine Fälle von Krankenanstalten an. Wir nehmen auch seit Jahrzehnten keine Fälle von Versicherungsgesellschaften (welche hinter den Krankenanstalten stehen) an.

Wir sind daher bei der Geltendmachung von Patientenrechten völlig unabhängig. Die Mandanten danken uns diese Unabhängigkeit auch. Es ist ein Unterschied, ob ein Anwalt auf der Lohnliste von Versicherungen und Krankenanstalten steht, gleichzeitig aber wiederum gegen die Krankenanstalten und die Versicherungen vorgehen soll.

Hilfe bei Ärztepfusch

Viele Patienten merken dies. Viele haben schon einen Vollmachtswechsel von anderen Anwälten vorgenommen und uns beauftragt, da bei uns jedenfalls eine bedingungslose Vertretung frei von Kollisionen gewährleistet ist.