STIFTUNGSRECHT

Das Stiftungswesen hat mit der Einführung der Privatstiftung (1993) eine massive Ausweitung erfahren. Rechtliche Fragen stellen sich im Stiftungswesen in den unterschiedlichsten Bereichen. Das Privatstiftungsrecht und die vom Gesetzgeber gleichzeitig geschaffenen steuerlichen Begleitmaßnahmen bieten insbesondere im steuerlichen Bereich eine Fülle von Gestaltungsmöglichkeiten, die in der Praxis auch genutzt werden sollten. Andere rechtliche Fragen betreffen hauptsächlich die Charakteristika und der Anwendungsbereich der Privatstiftung, ihre Gründung und Organisation, die Änderung und Beendigung der Privatstiftung sowie erbrechtliche Problemstellungen.
Aus steuerlicher Sicht stellen sich Fragen bezüglich der Stiftungserrichtung, der laufenden Stiftungsbesteuerung, der steuerlichen Stellung der Begünstigen sowie der grenzüberschreitenden Einsatzmöglichkeiten der Privatstiftung.

In all diesen Fragen ist es wichtig, einen kompetenten Ansprechpartner zu haben. Die Kanzlei Vogl berät Sie gerne.

Aufgrund der Nähe zum Fürstentum Liechtenstein bieten sich auch liechtensteinische Stiftungen an. Auch in diesem Bereich verfügt die Kanzlei Vogl über Mitarbeiter mit fundierten Kenntnissen.

STIFTUNGSRECHT

Das Stiftungswesen hat mit der Einführung der Privatstiftung (1993) eine massive Ausweitung erfahren. Rechtliche Fragen stellen sich im Stiftungswesen in den unterschiedlichsten Bereichen. Das Privatstiftungsrecht und die vom Gesetzgeber gleichzeitig geschaffenen steuerlichen Begleitmaßnahmen bieten insbesondere im steuerlichen Bereich eine Fülle von Gestaltungsmöglichkeiten, die in der Praxis auch genutzt werden sollten. Andere rechtliche Fragen betreffen hauptsächlich die Charakteristika und der Anwendungsbereich der Privatstiftung, ihre Gründung und Organisation, die Änderung und Beendigung der Privatstiftung sowie erbrechtliche Problemstellungen.
Aus steuerlicher Sicht stellen sich Fragen bezüglich der Stiftungserrichtung, der laufenden Stiftungsbesteuerung, der steuerlichen Stellung der Begünstigen sowie der grenzüberschreitenden Einsatzmöglichkeiten der Privatstiftung.

In all diesen Fragen ist es wichtig, einen kompetenten Ansprechpartner zu haben. Die Kanzlei Vogl berät Sie gerne.

Aufgrund der Nähe zum Fürstentum Liechtenstein bieten sich auch liechtensteinische Stiftungen an. Auch in diesem Bereich verfügt die Kanzlei Vogl über Mitarbeiter mit fundierten Kenntnissen.