Projekt Beschreibung

Achtung Kostenfalle: Vorsicht beim Anwaltshonorar

Oktober 2020

Ein Anwalt hat Liegenschaftsverträge für seinen Mandanten ausgearbeitet. Der Mandant war der Ansicht, dass hierfür ein Betrag von 5.000 Euro „schwarz“ ausreichend sei. Der Anwalt hat etwa 80.000 Euro eingeklagt, die Anwaltskammer wurde mit der Überprüfung des Honorars beauftragt. Sie hat einen Honorarbetrag von circa 63.000 Euro als zu Recht bestehend festgesetzt.

Der Anwalt hat den Prozess in erster und zweiter Instanz gewonnen. Erfreulicherweise hob der Oberste Gerichtshof die Entscheidungen auf.

Anwalt hätte über Honorar aufklären müssen

Der Anwalt hätte darüber aufklären müssen, wie hoch das Entgelt für die Gesamtleistung ist und wie sich dieses Entgelt zusammensetzt. Weil der Mandant in einem Irrtum war, sei nunmehr zu prüfen, um welchen Preis der Beklagte die Leistungen des Anwaltes bei einem anderen Anwalt erhalten hätte.

Immer wieder stellen wir fest, dass Mandanten von Anwaltshonoraren extrem überrascht sind. Bei Streitwerten von 142.150 Euro oder darüber kostet jede begonnene halbe Stunde 692,88 Euro. Daher fällt bei einer Leistung von 31 Minuten bereits ein Honorar von 1.385,76 Euro an. Dieser Betrag ist außerhalb der Vorstellungskraft von sehr vielen Menschen.

Keine bösen Überraschungen mehr: So vereinbaren Sie das Honorar mit Ihrem Rechtsanwalt richtig

Damit ein Mandant keine bösen Überraschungen über das Anwaltshonorar erleidet, sollte er den Anwalt bitten, folgende Auskünfte zu erteilen:

  • Welches Honorar verlangt der Anwalt pro Stunde?
  • In welchen Zeiteinheiten (etwa 5 Minuten, 10 Minuten, 15 Minuten) rechnet der Anwalt sein Honorar ab? Je kürzer die abgerechnete Zeiteinheit, desto niederer das Honorar.
  • Wie viel kostet die gesamte anwaltliche Leistung für den Fall; dies unter Berücksichtigung von Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, gegnerischen Kosten, eigenen Kosten.
  • Lassen Sie sich die Honorarvereinbarung schriftlich geben. Ansonsten steht Wort gegen Wort und Sie können die Honorarvereinbarung nicht beweisen.
  • Verlangen Sie vom Anwalt Zwischenabrechnungen in kürzeren Intervallen. Nach einem Jahr können Sie sich nämlich nicht mehr erinnern, ob und wie lange Sie beim Anwalt waren.

Durch diese Vorgangsweise ersparen Sie sich nicht nur sehr viel Honorar, sondern auch einen langwierigen Honorarprozess mit dem Anwalt, falls der Anwalt nach erledigtem Mandat kein Einsehen hat.

Im Übrigen ist es schwierig, nach erledigtem Mandat Nachlässe zu erhalten. Dies gilt überall, auch bei Hotels etc. Sobald die Leistung erbracht ist, sind Unternehmen nämlich nicht mehr gerne bereit, Honorarnachlässe zu gewähren.

Transparente Honorar-Gestaltung bei Rechtsanwalt Vogl

Wir in der Kanzlei Vogl arbeiten mit Stundenhonorar, tarifmäßigem Honorar oder einem Pauschalhonorar und setzten auf höchste Transparenz. Erfahren Sie mehr zu unserer Honorargestaltung.

Achtung Kostenfalle: Vorsicht beim Anwaltshonorar

Ein Anwalt hat Liegenschaftsverträge für seinen Mandanten ausgearbeitet. Der Mandant war der Ansicht, dass hierfür ein Betrag von 5.000 Euro „schwarz“ ausreichend sei. Der Anwalt hat etwa 80.000 Euro eingeklagt, die Anwaltskammer wurde mit der Überprüfung des Honorars beauftragt. Sie hat einen Honorarbetrag von circa 63.000 Euro als zu Recht bestehend festgesetzt.

Der Anwalt hat den Prozess in erster und zweiter Instanz gewonnen. Erfreulicherweise hob der Oberste Gerichtshof die Entscheidungen auf.

Anwalt hätte über Honorar aufklären müssen

Der Anwalt hätte darüber aufklären müssen, wie hoch das Entgelt für die Gesamtleistung ist und wie sich dieses Entgelt zusammensetzt. Weil der Mandant in einem Irrtum war, sei nunmehr zu prüfen, um welchen Preis der Beklagte die Leistungen des Anwaltes bei einem anderen Anwalt erhalten hätte.

Immer wieder stellen wir fest, dass Mandanten von Anwaltshonoraren extrem überrascht sind. Bei Streitwerten von 142.150 Euro oder darüber kostet jede begonnene halbe Stunde 692,88 Euro. Daher fällt bei einer Leistung von 31 Minuten bereits ein Honorar von 1.385,76 Euro an. Dieser Betrag ist außerhalb der Vorstellungskraft von sehr vielen Menschen.

Keine bösen Überraschungen mehr: So vereinbaren Sie das Honorar mit Ihrem Rechtsanwalt richtig

Damit ein Mandant keine bösen Überraschungen über das Anwaltshonorar erleidet, sollte er den Anwalt bitten, folgende Auskünfte zu erteilen:

  • Welches Honorar verlangt der Anwalt pro Stunde?
  • In welchen Zeiteinheiten (etwa 5 Minuten, 10 Minuten, 15 Minuten) rechnet der Anwalt sein Honorar ab? Je kürzer die abgerechnete Zeiteinheit, desto niederer das Honorar.
  • Wie viel kostet die gesamte anwaltliche Leistung für den Fall; dies unter Berücksichtigung von Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, gegnerischen Kosten, eigenen Kosten.
  • Lassen Sie sich die Honorarvereinbarung schriftlich geben. Ansonsten steht Wort gegen Wort und Sie können die Honorarvereinbarung nicht beweisen.
  • Verlangen Sie vom Anwalt Zwischenabrechnungen in kürzeren Intervallen. Nach einem Jahr können Sie sich nämlich nicht mehr erinnern, ob und wie lange Sie beim Anwalt waren.

Durch diese Vorgangsweise ersparen Sie sich nicht nur sehr viel Honorar, sondern auch einen langwierigen Honorarprozess mit dem Anwalt, falls der Anwalt nach erledigtem Mandat kein Einsehen hat.

Im Übrigen ist es schwierig, nach erledigtem Mandat Nachlässe zu erhalten. Dies gilt überall, auch bei Hotels etc. Sobald die Leistung erbracht ist, sind Unternehmen nämlich nicht mehr gerne bereit, Honorarnachlässe zu gewähren.

Transparente Honorar-Gestaltung bei Rechtsanwalt Vogl

Wir in der Kanzlei Vogl arbeiten mit Stundenhonorar, tarifmäßigem Honorar oder einem Pauschalhonorar und setzten auf höchste Transparenz. Erfahren Sie mehr zu unserer Honorargestaltung.