Projekt Beschreibung

Anwaltshonorar – so gibt es keine bösen Überraschungen

April 2021

In letzter Zeit tauchen bei uns vermehrt Fälle auf, in denen sich Mandanten über exorbitant hohe Anwaltshonorare beschweren. In der Tat ist es so, dass bei der Beauftragung eines Anwaltes Vorsicht geboten ist. Dies gilt insbesondere bei hohen Streitwerten. Folgendes Beispiel:

Der Streitwert beträgt beispielsweise 145.000 Euro – somit kostet jede begonnene halbe Stunde 692,40 Euro. 31 Minuten kommen daher auf 1.384,80 Euro. Die Mandanten sagen uns, dass kein Mensch mit einem solch exorbitant hohen Honorar rechnen kann. Hierbei täuschen sie sich allerdings.

Festgelegtes Honorar

Dieses hohe Honorar ist nämlich im Rechtsanwaltstarifgesetz geregelt. Da es sich um ein Gesetz handelt, kann sich laut Allgemeinem Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBG) niemand mit der Unkenntnis des Gesetzes entschuldigen.

Honorar im Voraus klären

Obwohl die überwiegende Mehrheit der Anwälte weiße Schafe sind, gibt es ein paar graue bzw. einige wenige schwarze Schafe unter ihnen. Daher empfehlen wir bei der Beauftragung eines Anwaltes, eine schriftliche Aufklärung über das Honorar zu verlangen. Dazu ist der Anwalt nach § 5a Konsumentenschutzgesetz verpflichtet. Damit ein Klient kein blaues Wunder erlebt, empfiehlt es sich, eine Stundenhonorarvereinbarung mit dem Anwalt abzuschließen. Hierbei ist wiederum ratsam, dass nicht pro halbe Stunde und auch nicht pro viertel Stunde, sondern pro fünf Minuten abgerechnet wird.

Kurze Abstände

Weiters empfiehlt es sich, den Anwalt darauf hinzuweisen, dass er in kurzen Abständen, beispielsweise monatlich, eine Honoraraufstellung übermittelt. Der Klient weiß dann genau, woran er ist und wie viel er bezahlen muss.

Maximalhonorar

Insbesondere in Fällen, bei denen keine Rechtsschutzdeckung gegeben ist, empfehlen wir unseren Mandanten die Vereinbarung eines Stundenhonorars. Gleichzeitig schlagen wir ein Maximalhonorar vor und halten fest, dass es ohne weitere schriftliche Vereinbarung zu keiner Erhöhung dieses Maximalhonorars kommen kann.

Wenn die obigen Grundsätze beachtet werden, kann ein Mandant nicht in die Falle des Rechtsanwaltstarifgesetzes tappen. Unseres Erachtens wäre es schon längst an der Zeit, das Rechtsanwaltstarifgesetz zu reformieren. Dass sich die Anwaltskammern und die Vertretung der Anwälte dagegen wehren, liegt natürlich auf der Hand. Die Krux dabei ist, dass in den letzten Jahrzehnten oft Anwälte als Justizminister tätig waren. Logischerweise verteidigen solche Anwälte, die als Justizminister fungieren, ihren Stand.

Anwaltshonorar – so gibt es keine bösen Überraschungen

In letzter Zeit tauchen bei uns vermehrt Fälle auf, in denen sich Mandanten über exorbitant hohe Anwaltshonorare beschweren. In der Tat ist es so, dass bei der Beauftragung eines Anwaltes Vorsicht geboten ist. Dies gilt insbesondere bei hohen Streitwerten. Folgendes Beispiel:

Der Streitwert beträgt beispielsweise 145.000 Euro – somit kostet jede begonnene halbe Stunde 692,40 Euro. 31 Minuten kommen daher auf 1.384,80 Euro. Die Mandanten sagen uns, dass kein Mensch mit einem solch exorbitant hohen Honorar rechnen kann. Hierbei täuschen sie sich allerdings.

Festgelegtes Honorar

Dieses hohe Honorar ist nämlich im Rechtsanwaltstarifgesetz geregelt. Da es sich um ein Gesetz handelt, kann sich laut Allgemeinem Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBG) niemand mit der Unkenntnis des Gesetzes entschuldigen.

Honorar im Voraus klären

Obwohl die überwiegende Mehrheit der Anwälte weiße Schafe sind, gibt es ein paar graue bzw. einige wenige schwarze Schafe unter ihnen. Daher empfehlen wir bei der Beauftragung eines Anwaltes, eine schriftliche Aufklärung über das Honorar zu verlangen. Dazu ist der Anwalt nach § 5a Konsumentenschutzgesetz verpflichtet. Damit ein Klient kein blaues Wunder erlebt, empfiehlt es sich, eine Stundenhonorarvereinbarung mit dem Anwalt abzuschließen. Hierbei ist wiederum ratsam, dass nicht pro halbe Stunde und auch nicht pro viertel Stunde, sondern pro fünf Minuten abgerechnet wird.

Kurze Abstände

Weiters empfiehlt es sich, den Anwalt darauf hinzuweisen, dass er in kurzen Abständen, beispielsweise monatlich, eine Honoraraufstellung übermittelt. Der Klient weiß dann genau, woran er ist und wie viel er bezahlen muss.

Maximalhonorar

Insbesondere in Fällen, bei denen keine Rechtsschutzdeckung gegeben ist, empfehlen wir unseren Mandanten die Vereinbarung eines Stundenhonorars. Gleichzeitig schlagen wir ein Maximalhonorar vor und halten fest, dass es ohne weitere schriftliche Vereinbarung zu keiner Erhöhung dieses Maximalhonorars kommen kann.

Wenn die obigen Grundsätze beachtet werden, kann ein Mandant nicht in die Falle des Rechtsanwaltstarifgesetzes tappen. Unseres Erachtens wäre es schon längst an der Zeit, das Rechtsanwaltstarifgesetz zu reformieren. Dass sich die Anwaltskammern und die Vertretung der Anwälte dagegen wehren, liegt natürlich auf der Hand. Die Krux dabei ist, dass in den letzten Jahrzehnten oft Anwälte als Justizminister tätig waren. Logischerweise verteidigen solche Anwälte, die als Justizminister fungieren, ihren Stand.