Projekt Beschreibung
Haftpflichtversicherungs-Streit nach Unfall im Ausland – wir helfen!
Immer wieder haben wir in der Kanzlei mit Verkehrsunfällen im Ausland zu tun. Ein besonders krasser Fall hat sich vor etwa drei Jahren ereignet.
Eine Familie (Vater, Mutter, Sohn, dreijährige Tochter) besuchte Verwandte im Kosovo. Die Familie beschloss, einen Ausflug in die Umgebung von Pristina zu machen.
Der Vater lenkte das Fahrzeug und näherte sich einem Bahnübergang, der weder beschildert noch gekennzeichnet noch mit einer Leuchtwarnung versehen war. Der Bahnübergang war nur dann erkennbar, wenn man vorher schon wusste, dass es einen solchen gibt.
Beim Überqueren des Bahnüberganges wurde das Auto der Familie vom Zug erfasst.
Vater schwer verletzt, Dreijährige querschnittsgelähmt
Die Mutter und der Sohn (beide auf der Beifahrerseite) wurden nicht gravierend verletzt. Der Vater hingegen erlitt schwerste Verletzungen. Die Ärzte in Pristina wollten den Vater von den Maschinen trennen, da er nicht überlebensfähig sei. Doch die Mutter kämpfte um sein Leben. Der Vater wurde mit der Ärzteflugambulanz nach Innsbruck transportiert.
Aufgrund des Könnens der Innsbrucker Ärzte ereignete sich ein Wunder: Der Vater ist nach einem schweren Weg, begleitet von Schmerzen, Qualen, Therapien, wieder so weit genesen, dass er einer Arbeit, wenngleich unter beträchtlichen Mehranstrengungen, nachgehen kann.
Die dreijährige Tochter erlitt bei dem Unfall schwerste Verletzungen, vor allem Wirbelbrüche. Seit dem Unfall ist sie querschnittsgelähmt. Sie kann die Beine nicht bewegen. Blasen- und Mastdarmstörungen gehen mit der Querschnittslähmung einher.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Tochter hat Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzengeld
Unabhängig davon, ob den Vater ein Verschulden trifft oder nicht, kann die minderjährige Dreijährige Schadenersatzansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des PKWs geltend machen.
Mit der Haftpflichtversicherung streiten wir derzeit (drei Jahre nach dem Unfall) immer noch, ob österreichisches Recht oder kosovarisches Recht anzuwenden ist.
Das Gericht hat nunmehr ausgesprochen, dass kosovarisches Recht anzuwenden ist. Unserer Ansicht nach kann gar nicht ergründet werden, welches Recht im Kosovo überhaupt gilt.
Ein weiterer Streitpunkt liegt darin, ob das Schmerzengeld jetzt schon für die Zukunft global abgeschätzt werden kann. Wir haben 300.000 Euro geltend gemacht. Die Richterin hat jedoch nur ein bescheidenes Teilschmerzengeld von 30.000 Euro zugesprochen, mit der Begründung, dass der Behandlungsverlauf in Zukunft nicht absehbar ist. Wir haben dem heftig widersprochen.
Langwierige Prozessführung mit Autoversicherungen keine Seltenheit
Prozesse mit dem Haftpflichtversicherer von PKWs kommen einem kriegsähnlichen Zustand gleich. In der Regel bestreiten die Anwälte der Versicherungen alles, egal ob sinnvoll oder nicht. Das Bestreiten von Ansprüchen und das in-die-Länge-ziehen von Prozessen ist ja das Geschäft der Versicherungsanwälte.
Da Haftpflichtprozesse sehr lange dauern und sehr teuer sind, empfehlen wir unbedingt den Abschluss von Rechtsschutzversicherungen. Diese müssen für die Kosten des Prozesses aufkommen.
Mit einer Rechtsschutzversicherung ist jedoch nur einem Teil des Übels Abhilfe geschaffen. Prozesse mit einer Haftpflichtversicherung dauern mitunter über zehn Jahre. Es empfiehlt sich daher, neben dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, auch eine Unfallversicherung und eine Rückholversicherung abzuschließen.
In der Regel zahlen Unfallversicherer bei schweren Verletzungen relativ schnell. Von wenigen Ausnahmen abgesehen kann gesagt werden, dass Unfallversicherer ab drei Monaten nach dem Unfall Akonto-Leistungen erbringen. Nach eineinhalb Jahren wird die gesamte Entschädigungsleistung in einer Mehrzahl der Fälle gezahlt.
Haftpflichtversicherungs-Streit nach Unfall im Ausland – wir helfen!
Immer wieder haben wir in der Kanzlei mit Verkehrsunfällen im Ausland zu tun. Ein besonders krasser Fall hat sich vor etwa drei Jahren ereignet.
Eine Familie (Vater, Mutter, Sohn, dreijährige Tochter) besuchte Verwandte im Kosovo. Die Familie beschloss, einen Ausflug in die Umgebung von Pristina zu machen.
Der Vater lenkte das Fahrzeug und näherte sich einem Bahnübergang, der weder beschildert noch gekennzeichnet noch mit einer Leuchtwarnung versehen war. Der Bahnübergang war nur dann erkennbar, wenn man vorher schon wusste, dass es einen solchen gibt.
Beim Überqueren des Bahnüberganges wurde das Auto der Familie vom Zug erfasst.
Vater schwer verletzt, Dreijährige querschnittsgelähmt
Die Mutter und der Sohn (beide auf der Beifahrerseite) wurden nicht gravierend verletzt. Der Vater hingegen erlitt schwerste Verletzungen. Die Ärzte in Pristina wollten den Vater von den Maschinen trennen, da er nicht überlebensfähig sei. Doch die Mutter kämpfte um sein Leben. Der Vater wurde mit der Ärzteflugambulanz nach Innsbruck transportiert.
Aufgrund des Könnens der Innsbrucker Ärzte ereignete sich ein Wunder: Der Vater ist nach einem schweren Weg, begleitet von Schmerzen, Qualen, Therapien, wieder so weit genesen, dass er einer Arbeit, wenngleich unter beträchtlichen Mehranstrengungen, nachgehen kann.
Die dreijährige Tochter erlitt bei dem Unfall schwerste Verletzungen, vor allem Wirbelbrüche. Seit dem Unfall ist sie querschnittsgelähmt. Sie kann die Beine nicht bewegen. Blasen- und Mastdarmstörungen gehen mit der Querschnittslähmung einher.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Tochter hat Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzengeld
Unabhängig davon, ob den Vater ein Verschulden trifft oder nicht, kann die minderjährige Dreijährige Schadenersatzansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des PKWs geltend machen.
Mit der Haftpflichtversicherung streiten wir derzeit (drei Jahre nach dem Unfall) immer noch, ob österreichisches Recht oder kosovarisches Recht anzuwenden ist.
Das Gericht hat nunmehr ausgesprochen, dass kosovarisches Recht anzuwenden ist. Unserer Ansicht nach kann gar nicht ergründet werden, welches Recht im Kosovo überhaupt gilt.
Ein weiterer Streitpunkt liegt darin, ob das Schmerzengeld jetzt schon für die Zukunft global abgeschätzt werden kann. Wir haben 300.000 Euro geltend gemacht. Die Richterin hat jedoch nur ein bescheidenes Teilschmerzengeld von 30.000 Euro zugesprochen, mit der Begründung, dass der Behandlungsverlauf in Zukunft nicht absehbar ist. Wir haben dem heftig widersprochen.
Langwierige Prozessführung mit Autoversicherungen keine Seltenheit
Prozesse mit dem Haftpflichtversicherer von PKWs kommen einem kriegsähnlichen Zustand gleich. In der Regel bestreiten die Anwälte der Versicherungen alles, egal ob sinnvoll oder nicht. Das Bestreiten von Ansprüchen und das in-die-Länge-ziehen von Prozessen ist ja das Geschäft der Versicherungsanwälte.
Da Haftpflichtprozesse sehr lange dauern und sehr teuer sind, empfehlen wir unbedingt den Abschluss von Rechtsschutzversicherungen. Diese müssen für die Kosten des Prozesses aufkommen.
Mit einer Rechtsschutzversicherung ist jedoch nur einem Teil des Übels Abhilfe geschaffen. Prozesse mit einer Haftpflichtversicherung dauern mitunter über zehn Jahre. Es empfiehlt sich daher, neben dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, auch eine Unfallversicherung und eine Rückholversicherung abzuschließen.
In der Regel zahlen Unfallversicherer bei schweren Verletzungen relativ schnell. Von wenigen Ausnahmen abgesehen kann gesagt werden, dass Unfallversicherer ab drei Monaten nach dem Unfall Akonto-Leistungen erbringen. Nach eineinhalb Jahren wird die gesamte Entschädigungsleistung in einer Mehrzahl der Fälle gezahlt.