Projekt Beschreibung
Prozess nach Arbeitsunfall droht zu scheitern – UNIQA zeigt sich kulant
Dezember 2019
Herr N. hatte vor seinem Pensionsantritt etwa 50 Jahre gearbeitet. Er war immer fleißig. Deshalb hielt er es in der Pension nicht so richtig aus.
Er sprach daher mit seinem früheren Arbeitgeber. Dieser stellte ihn geringfügig ein und übertrug ihm, auf einem Firmengelände einen Muldenkipper zu lenken, mit dem Kies geladen wurde.
Herr N. hatte keinen Lkw-Führerschein, nur einen Führerschein für selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 50 km/h. Sowohl das Arbeitsinspektorat als auch die zuständigen Behörden bestätigen, dass Herr N. auf dem Firmengelände für das Lenken des Muldenkippers keinen Führerschein benötigte.
Wie vorgeschrieben wurde Herr N. in der Bedienung des Muldenkippers ständig geschult und kannte das Fahrverhalten.
Schwere Verletzungen nach Unfall mit Muldenkipper
Am 24. April 2016 ereignete sich ein tragischer Unfall, dessen Hergang nicht mehr aufklärbar ist. Jedenfalls ist der Muldenkipper „zur Seite gekippt“.
Herr N. erlitt durch diesen Unfall sehr schwere Verletzungen, auch ein schweres Schädelhirntrauma. Er kann sich an den Unfall nicht mehr erinnern. Er ist ein Pflegefall und seit dem Unfall in einem Pflegeheim untergebracht.
UNIQA verweigert die Zahlung
Die Versicherungssumme bei der UNIQA betrug zum Unfallszeitpunkt 620.000 Euro. Die UNIQA hat die Zahlung abgelehnt. Herr N. hätte für den Muldenkipper keinen Führerschein gehabt.
Nach zahlreichen Widerständen hat die Rechtsschutzversicherung Deckung gewährt. Auch das Pflegschaftsgericht hat der Klagsführung gegen die UNIQA zugestimmt.
Herr N. hat den Fall in beiden Instanzen voll gewonnen, sowohl das Erstgericht und das Zweitgericht haben den Betrag von 620.000 Euro zugesprochen.
Der Gerichts-Prozess droht zu scheitern
Überraschend hat der Oberste Gerichtshof eine andere Ansicht vertreten. Er sprach aus, dass Herr N. einen Lkw-Führerschein benötigt hätte, diesen aber nicht hatte. Die Begründung lag darin, dass der Muldenkipper eine Bauartgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h, nämlich 53 km/h, aufwies.
Die vorangegangenen Urteile werden aufgehoben, um weitere Erhebungen zu tätigen. Herr N. läuft nunmehr Gefahr, den Prozess zu verlieren.
UNIQA erklärt sich zu Kulanzzahlung bereit
Die Angehörigen von Herrn N. können die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes nicht verstehen. Die UNIQA Versicherung hatte mit dem Schicksal des Herrn N. letztlich ein Einsehen. Sie hat sich bereit erklärt, auf dem Kulanzwege einen Betrag von 115.000 Euro zu übernehmen.
Die Kosten des Prozesses übernimmt die Rechtsschutzversicherung.
Durch den Betrag von 115.000 Euro ist Herrn N. sehr geholfen. Er kann sich nunmehr eine bessere Unterbringung, eine bessere Versorgung etc. leisten.
Trotz allem Pech fand die Angelegenheit für Herrn N. doch noch einen vertretbaren Ausgang. Der UNIQA ist wegen ihrer Kulanzleistung zu danken.
Prozess nach Arbeitsunfall droht zu scheitern – UNIQA zeigt sich kulant
Herr N. hatte vor seinem Pensionsantritt etwa 50 Jahre gearbeitet. Er war immer fleißig. Deshalb hielt er es in der Pension nicht so richtig aus.
Er sprach daher mit seinem früheren Arbeitgeber. Dieser stellte ihn geringfügig ein und übertrug ihm, auf einem Firmengelände einen Muldenkipper zu lenken, mit dem Kies geladen wurde.
Herr N. hatte keinen Lkw-Führerschein, nur einen Führerschein für selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 50 km/h. Sowohl das Arbeitsinspektorat als auch die zuständigen Behörden bestätigen, dass Herr N. auf dem Firmengelände für das Lenken des Muldenkippers keinen Führerschein benötigte.
Wie vorgeschrieben wurde Herr N. in der Bedienung des Muldenkippers ständig geschult und kannte das Fahrverhalten.
Schwere Verletzungen nach Unfall mit Muldenkipper
Am 24. April 2016 ereignete sich ein tragischer Unfall, dessen Hergang nicht mehr aufklärbar ist. Jedenfalls ist der Muldenkipper „zur Seite gekippt“.
Herr N. erlitt durch diesen Unfall sehr schwere Verletzungen, auch ein schweres Schädelhirntrauma. Er kann sich an den Unfall nicht mehr erinnern. Er ist ein Pflegefall und seit dem Unfall in einem Pflegeheim untergebracht.
UNIQA verweigert die Zahlung
Die Versicherungssumme bei der UNIQA betrug zum Unfallszeitpunkt 620.000 Euro. Die UNIQA hat die Zahlung abgelehnt. Herr N. hätte für den Muldenkipper keinen Führerschein gehabt.
Nach zahlreichen Widerständen hat die Rechtsschutzversicherung Deckung gewährt. Auch das Pflegschaftsgericht hat der Klagsführung gegen die UNIQA zugestimmt.
Herr N. hat den Fall in beiden Instanzen voll gewonnen, sowohl das Erstgericht und das Zweitgericht haben den Betrag von 620.000 Euro zugesprochen.
Der Gerichts-Prozess droht zu scheitern
Überraschend hat der Oberste Gerichtshof eine andere Ansicht vertreten. Er sprach aus, dass Herr N. einen Lkw-Führerschein benötigt hätte, diesen aber nicht hatte. Die Begründung lag darin, dass der Muldenkipper eine Bauartgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h, nämlich 53 km/h, aufwies.
Die vorangegangenen Urteile werden aufgehoben, um weitere Erhebungen zu tätigen. Herr N. läuft nunmehr Gefahr, den Prozess zu verlieren.
UNIQA erklärt sich zu Kulanzzahlung bereit
Die Angehörigen von Herrn N. können die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes nicht verstehen. Die UNIQA Versicherung hatte mit dem Schicksal des Herrn N. letztlich ein Einsehen. Sie hat sich bereit erklärt, auf dem Kulanzwege einen Betrag von 115.000 Euro zu übernehmen.
Die Kosten des Prozesses übernimmt die Rechtsschutzversicherung.
Durch den Betrag von 115.000 Euro ist Herrn N. sehr geholfen. Er kann sich nunmehr eine bessere Unterbringung, eine bessere Versorgung etc. leisten.
Trotz allem Pech fand die Angelegenheit für Herrn N. doch noch einen vertretbaren Ausgang. Der UNIQA ist wegen ihrer Kulanzleistung zu danken.