Projekt Beschreibung
Prozess nach Schneedruckschaden: Versicherung zahlt nicht
März 2020
Die Alpenrepublik Österreich gilt als eine der schneereichsten Regionen der Welt. So hat Frau Holle etwa im Winter 2018/2019 dem Gebiet des Arlbergs über sieben Meter Schneefall beschert. Auch in tiefergelegenen Lagen ist es zu beträchtlichem Schneefall gekommen.
So idyllisch eine verschneite Winterlandschaft auch sein mag, so viele Gefahren gehen damit einher. Ein enormes Risiko stellt die damit verbundene Schneelast dar. Deshalb versichern viele Gebäude-Eigentümer ihre Objekte auch gegen das Risiko von Schneedruckschäden.
Solange es zu keinem Schadensfall kommt, sind alle Parteien glücklich: Die Versicherung kann fröhlich Prämien kassieren und der Gebäude-Eigentümer wiegt sich für den Fall des Schadens in vermeintlicher Sicherheit. Das böse Erwachen für den Gebäude-Eigentümer kommt (wie so oft in Versicherungsangelegenheiten) erst mit dem Schadenseintritt.
Versicherung lehnt Schadenszahlung bei Schneedruckschaden ab
In einem konkreten Fall beauftragte die Versicherung ein an ihrem Tropf hängendes „Sachverständigenbüro“ zur Klärung ihrer Leistungspflicht. Dieses erstattete sodann ein falsches Gutachten, auf dessen Grundlage die Versicherung mit fadenscheinigen Begründungen ihre Leistungspflicht ablehnte.
Der Versicherte musste (wie so oft) den Klagsweg beschreiten. Nachdem im Gerichtsverfahren ein unabhängiges Sachverständigengutachten eingeholt wurde und die Leistungspflicht der Versicherung auch für diese offensichtlich war, beharrt sie dennoch auf ihrer ablehnenden Haltung.
Es bedurfte auch in dieser Angelegenheit eines gerichtlichen Urteils, damit die Versicherung ihrer – offensichtlichen – Leistungspflicht nachkommt.
Versicherung verliert den Gerichtsprozess
Die Gerichtskosten erreichten bzw. überstiegen die begehrte Versicherungsleistung, sodass die beklagte Versicherung im Ergebnis nahezu das Doppelte zahlen muss. Die anfallenden Mehrkosten treffen selbstverständlich die Versichertengemeinschaft.
Einmal mehr hat sich gezeigt, dass die Versicherungen versuchen, sich ihrer Leistungspflicht zu entziehen.
Erfolgreiche Klage dank der unabhängigen Rechtsanwalts-Kanzlei Vogl
Die Vogl Rechtsanwalt GmbH hat mit keinen Versicherungen Verträge und daher keine Kollisionen. Wir können Ihre Ansprüche uneingeschränkt durchsetzen.
Prozess nach Schneedruckschaden: Versicherung zahlt nicht
Die Alpenrepublik Österreich gilt als eine der schneereichsten Regionen der Welt. So hat Frau Holle etwa im Winter 2018/2019 dem Gebiet des Arlbergs über sieben Meter Schneefall beschert. Auch in tiefergelegenen Lagen ist es zu beträchtlichem Schneefall gekommen.
So idyllisch eine verschneite Winterlandschaft auch sein mag, so viele Gefahren gehen damit einher. Ein enormes Risiko stellt die damit verbundene Schneelast dar. Deshalb versichern viele Gebäude-Eigentümer ihre Objekte auch gegen das Risiko von Schneedruckschäden.
Solange es zu keinem Schadensfall kommt, sind alle Parteien glücklich: Die Versicherung kann fröhlich Prämien kassieren und der Gebäude-Eigentümer wiegt sich für den Fall des Schadens in vermeintlicher Sicherheit. Das böse Erwachen für den Gebäude-Eigentümer kommt (wie so oft in Versicherungsangelegenheiten) erst mit dem Schadenseintritt.
Versicherung lehnt Schadenszahlung bei Schneedruckschaden ab
In einem konkreten Fall beauftragte die Versicherung ein an ihrem Tropf hängendes „Sachverständigenbüro“ zur Klärung ihrer Leistungspflicht. Dieses erstattete sodann ein falsches Gutachten, auf dessen Grundlage die Versicherung mit fadenscheinigen Begründungen ihre Leistungspflicht ablehnte.
Der Versicherte musste (wie so oft) den Klagsweg beschreiten. Nachdem im Gerichtsverfahren ein unabhängiges Sachverständigengutachten eingeholt wurde und die Leistungspflicht der Versicherung auch für diese offensichtlich war, beharrt sie dennoch auf ihrer ablehnenden Haltung.
Es bedurfte auch in dieser Angelegenheit eines gerichtlichen Urteils, damit die Versicherung ihrer – offensichtlichen – Leistungspflicht nachkommt.
Versicherung verliert den Gerichtsprozess
Die Gerichtskosten erreichten bzw. überstiegen die begehrte Versicherungsleistung, sodass die beklagte Versicherung im Ergebnis nahezu das Doppelte zahlen muss. Die anfallenden Mehrkosten treffen selbstverständlich die Versichertengemeinschaft.
Einmal mehr hat sich gezeigt, dass die Versicherungen versuchen, sich ihrer Leistungspflicht zu entziehen.
Erfolgreiche Klage dank der unabhängigen Rechtsanwalts-Kanzlei Vogl
Die Vogl Rechtsanwalt GmbH hat mit keinen Versicherungen Verträge und daher keine Kollisionen. Wir können Ihre Ansprüche uneingeschränkt durchsetzen.