Projekt Beschreibung
Streit um das Erbe: Wenn Familienmitglieder gegeneinander vor Gericht ziehen
August 2020
In Salzburg wütet ein wilder Streit um das Erbe eines Verstorbenen. Der Verstorbene N. zeugte in der ersten Ehe drei Kinder und in der zweiten Ehe vier Kinder. Die zweite Ehegattin (96 Jahre) lebt noch und ist ein Pflegefall in Pflegestufe sieben.
Der Verstorbene N. war Eigentümer eines geräumigen Mehrfamilienhauses (4 Etagen).
Bedauerlicherweise sind alle seine Kinder äußerst zerstritten. Der Streit hat auch auf die Enkelkinder durchgeschlagen.
Bei der Verlassenschaftsabhandlung konnte keine Einigung erzielt werden. Wir haben gewarnt, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung sehr teuer wird. Die Warnungen wurden in den Wind geschlagen.
Derzeit prozessiert praktisch jeder gegen jeden. Dies zur Freude der beteiligten Anwälte (sechs Kanzleien sind beteiligt).
Gestritten wird über den Wert des Hauses, über das sogenannte Vorausvermächtnis, über sonstige Pflegeleistungen, über Mietverhältnisse mit den Mietern des Hauses, über Sanierungskosten, mit der Bank des Verstorbenen.
Erb- und Familienstreitigkeiten: Rechtsschutzversicherung von Vorteil
In Fällen wie diesen ist es von Vorteil, wenn man eine Rechtsschutzversicherung unter Einschluss des Bausteines Erb- und Familienstreitigkeiten hat. Ohne eine solche Rechtsschutzversicherung kann ein Prozess den Ruin bedeuten. Selbst wenn man nicht prozessieren will, wird man, etwa durch Maßnahmen der anderen, in den Streit hineingezogen.
Es ist zu erwarten, dass die Auseinandersetzungen über einen Zeithorizont zwischen sieben und zehn Jahren laufen werden.
Unser Tipp: Versicherung rechtzeitig prüfen und anpassen lassen!
Falls Sie erbberechtigt sind, die Erblasser schon in einem fortgeschrittenen Alter sind: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsvermittler, ob das Risiko aus Erb- und Familienstreitigkeiten in eine Rechtsschutzversicherung eingeschlossen werden kann und wie viel dies kostet. Zu beachten ist jedoch, dass zwischen dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung und dem Erbfall eine relativ lange Wartezeit, mitunter bis zu 1,5 Jahren besteht.
Streit um das Erbe: Wenn Familienmitglieder gegeneinander vor Gericht ziehen
In Salzburg wütet ein wilder Streit um das Erbe eines Verstorbenen. Der Verstorbene N. zeugte in der ersten Ehe drei Kinder und in der zweiten Ehe vier Kinder. Die zweite Ehegattin (96 Jahre) lebt noch und ist ein Pflegefall in Pflegestufe sieben.
Der Verstorbene N. war Eigentümer eines geräumigen Mehrfamilienhauses (4 Etagen).
Bedauerlicherweise sind alle seine Kinder äußerst zerstritten. Der Streit hat auch auf die Enkelkinder durchgeschlagen.
Bei der Verlassenschaftsabhandlung konnte keine Einigung erzielt werden. Wir haben gewarnt, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung sehr teuer wird. Die Warnungen wurden in den Wind geschlagen.
Derzeit prozessiert praktisch jeder gegen jeden. Dies zur Freude der beteiligten Anwälte (sechs Kanzleien sind beteiligt).
Gestritten wird über den Wert des Hauses, über das sogenannte Vorausvermächtnis, über sonstige Pflegeleistungen, über Mietverhältnisse mit den Mietern des Hauses, über Sanierungskosten, mit der Bank des Verstorbenen.
Erb- und Familienstreitigkeiten: Rechtsschutzversicherung von Vorteil
In Fällen wie diesen ist es von Vorteil, wenn man eine Rechtsschutzversicherung unter Einschluss des Bausteines Erb- und Familienstreitigkeiten hat. Ohne eine solche Rechtsschutzversicherung kann ein Prozess den Ruin bedeuten. Selbst wenn man nicht prozessieren will, wird man, etwa durch Maßnahmen der anderen, in den Streit hineingezogen.
Es ist zu erwarten, dass die Auseinandersetzungen über einen Zeithorizont zwischen sieben und zehn Jahren laufen werden.
Unser Tipp: Versicherung rechtzeitig prüfen und anpassen lassen!
Falls Sie erbberechtigt sind, die Erblasser schon in einem fortgeschrittenen Alter sind: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsvermittler, ob das Risiko aus Erb- und Familienstreitigkeiten in eine Rechtsschutzversicherung eingeschlossen werden kann und wie viel dies kostet. Zu beachten ist jedoch, dass zwischen dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung und dem Erbfall eine relativ lange Wartezeit, mitunter bis zu 1,5 Jahren besteht.