Projekt Beschreibung
Streit um Invaliditätsgrad: Kanzlei Vogl klagt erfolgreich
August 2019
Ein Mann erleidet im Sommer 2011 schwere Verletzungen bei einem Sturz aus zehn Metern Höhe. Aus einem schweren Schädel-Hirn-Trauma resultiert ein mittelgradiges organisches Psychosyndrom (OPS), was sich in einer Merk- und Konzentrationsschwäche sowie Stimmungsdefiziten äußert. Der Verletzte ist vollständig arbeitsunfähig und bezieht eine bescheidene Berufsunfähigkeits-Pension.
Die Unfallversicherung überweist dem Mann zunächst 50.000 Euro. In der Endabrechnung erkennt sie ihm aber lediglich einen Anspruch von 18.750 Euro bzw. eine Invalidität von 12,5 Prozent an. Da laut Versicherung kein dauerhaftes OPS bestünde, kündigt sie eine Rückforderung von 31.250 Euro an.
Die Kanzlei Vogl zieht gegen die Versicherung vor Gericht
Dagegen möchte sich der Geschädigte wehren. Er wendet sich an die Kanzlei Vogl. Nach drei Verfahrensgängen und einer Prozessdauer von rund fünf Jahren wird rechtskräftig eine Unfallinvalidität von 59,75 Prozent festgestellt. Der Gesamtanspruch beträgt 268.875 Euro.
Die Unfallversicherung hat neben dem Kapitalbetrag von 218.875 Euro eine Zinszahlung von mehr als 35.000 Euro zu leisten und trägt die Kosten des Klägers. Durch die erfolgreiche Prozessführung unserer Kanzlei hat die Versicherung eine Zahlung von weit mehr als 350.000 Euro zu leisten, zuzüglich der Anwaltskosten ihres Rechtsvertreters – schätzungsweise mindestens 30.000 Euro.
Der Geschädigte konnte seine Behandlungskosten so ohne finanzielle Nöte tragen und seinen Einkommensverlust aus der Berufsunfähigkeit wirtschaftlich auffangen.
Streit um Invaliditätsgrad:
Kanzlei Vogl klagt erfolgreich
Ein Mann erleidet im Sommer 2011 schwere Verletzungen bei einem Sturz aus zehn Metern Höhe. Aus einem schweren Schädel-Hirn-Trauma resultiert ein mittelgradiges organisches Psychosyndrom (OPS), was sich in einer Merk- und Konzentrationsschwäche sowie Stimmungsdefiziten äußert. Der Verletzte ist vollständig arbeitsunfähig und bezieht eine bescheidene Berufsunfähigkeits-Pension.
Die Unfallversicherung überweist dem Mann zunächst 50.000 Euro. In der Endabrechnung erkennt sie ihm aber lediglich einen Anspruch von 18.750 Euro bzw. eine Invalidität von 12,5 Prozent an. Da laut Versicherung kein dauerhaftes OPS bestünde, kündigt sie eine Rückforderung von 31.250 Euro an.
Die Kanzlei Vogl zieht gegen die Versicherung vor Gericht
Dagegen möchte sich der Geschädigte wehren. Er wendet sich an die Kanzlei Vogl. Nach drei Verfahrensgängen und einer Prozessdauer von rund fünf Jahren wird rechtskräftig eine Unfallinvalidität von 59,75 Prozent festgestellt. Der Gesamtanspruch beträgt 268.875 Euro.
Die Unfallversicherung hat neben dem Kapitalbetrag von 218.875 Euro eine Zinszahlung von mehr als 35.000 Euro zu leisten und trägt die Kosten des Klägers. Durch die erfolgreiche Prozessführung unserer Kanzlei hat die Versicherung eine Zahlung von weit mehr als 350.000 Euro zu leisten, zuzüglich der Anwaltskosten ihres Rechtsvertreters – schätzungsweise mindestens 30.000 Euro.
Der Geschädigte konnte seine Behandlungskosten so ohne finanzielle Nöte tragen und seinen Einkommensverlust aus der Berufsunfähigkeit wirtschaftlich auffangen.