Projekt Beschreibung
Streit um Invaliditätsgrad nach Motorradunfall
Januar 2020
Herr N. erlitt bei einem Motorradunfall im April 2015 schwerste Verletzungen. Innere Organe mussten entfernt werden. Herr N. lag längere Zeit im Koma. Von den Unfallfolgen hat er sich bis heute nicht erholt.
Herr N. hatte bei einer namhaften Versicherung eine Unfallversicherung mit einer sogenannten progressiven Invaliditätsentschädigung.
Die sogenannte, progressive Invaliditätsentschädigungsleistung sah bis zu einer Invalidität von 90 Prozent eine Entschädigungssumme von 360.000 Euro vor. Ab 91 Prozent verdoppelte sich diese Entschädigungssumme auf 720.000 Euro.
Gutachten-Erstellung dauert mehr als zwei Jahre
Zunächst wurde Herr N. über 1,5 Jahre vertröstet. Dies mit der Begründung, dass die Invalidität nicht früher festgestellt werden könne. Die Gutachter ließen sich bei der Gutachtenserstellung Zeit.
Herr N. machte einen waren Gutachtenreigen mit. Er wurde von der Versicherung zu einem Unfallchirurgen, zu einem Internisten, zu einem Augenarzt, zu einem Urologen und schlussendlich zu einem Obergutachter geschickt.
Da die Gutachter nicht gleichzeitig, sondern sukzessive beauftragt wurden, dauerte die Begutachtung weitere 14 Monate. Das letzte Gutachten lag daher erst 29 Monate, also fast zweieinhalb Jahre, nach dem Unfall vor.
Der Gesamtgutachter führte aus, dass sich die festgestellten Invaliditätsgrade teilweise überlagerten. Er kam zu einer Gesamtinvalidität von 87 Prozent. So wie die Dinge vermuten lassen, lagen jedem Begutachter die Unfallversicherungsbedingungen (AUVB) vor.
Unabhängiges Gutachten bestätigt deutlich höhere Invalidität – Versicherung weigert sich zu zahlen
Im Erstgespräch haben wir Herrn N. erklärt, dass bereits bei einer Invaliditätserhöhung von 4 Prozent, also bei 91 Prozent, ein weiterer Betrag von 360.000 Euro bezahlt werden muss. Selbstverständlich sträubte sich die Versicherung, eine höhere Invalidität anzuerkennen. Es wurde daher von uns ein weiteres Gutachten bei einem unabhängigen Arzt angefordert.
Unser Gesamtgutachter kommt zu einer Gesamtinvalidität von 117,5 Prozent. Die Versicherung hat es abgelehnt, die restliche Entschädigungssumme zu leisten.
Gerichtsverfahren gegen Versicherung dank Prozessfinanzierung
Dies war zu erwarten. Die Klage behängt bei Gericht. Um die Kosten zu finanzieren, hat Herr N. eine sogenannte Prozessfinanzierungsvereinbarung unterschrieben. Falls der Prozess verloren geht, kostet dies Herrn N. nichts. Falls der Prozess gewonnen wird, muss er dem Prozessfinanzier 20 Prozent dessen, was die Versicherung zahlen muss, abgeben.
Ein Prozessende ist noch nicht abzusehen. Aus Erfahrung können wir sagen, dass der Prozess wahrscheinlich zwei bis drei Jahre in erster Instanz dauern wird. Was sind die Gründe hierfür?
- Natürlich wehren wir uns gegen die Beauftragung solcher Gutachter, die ständig für Versicherungen Expertisen erstatten.
- In der Regel werden die Gutachter nacheinander beauftragt. Bei jedem Gutachter liegt der Akt drei bis sechs Monate.
Wir sind allerdings guter Hoffnung, dass Herr N. mit seinen Ansprüchen durchdringt. Es gibt auch einen gute Nachricht. Für die restliche Versicherungsentschädigungsleistung erhält Herr N. nämlich 4 Prozent Zinsen. Angesichts der eingeklagten Summe betragen die Zinsen 14.400 Euro pro Jahr.
Wir werden über diesen Fall weiter berichten.
Streit um Invaliditätsgrad nach Motorradunfall
Herr N. erlitt bei einem Motorradunfall im April 2015 schwerste Verletzungen. Innere Organe mussten entfernt werden. Herr N. lag längere Zeit im Koma. Von den Unfallfolgen hat er sich bis heute nicht erholt.
Herr N. hatte bei einer namhaften Versicherung eine Unfallversicherung mit einer sogenannten progressiven Invaliditätsentschädigung.
Die sogenannte, progressive Invaliditätsentschädigungsleistung sah bis zu einer Invalidität von 90 Prozent eine Entschädigungssumme von 360.000 Euro vor. Ab 91 Prozent verdoppelte sich diese Entschädigungssumme auf 720.000 Euro.
Gutachten-Erstellung dauert mehr als zwei Jahre
Zunächst wurde Herr N. über 1,5 Jahre vertröstet. Dies mit der Begründung, dass die Invalidität nicht früher festgestellt werden könne. Die Gutachter ließen sich bei der Gutachtenserstellung Zeit.
Herr N. machte einen waren Gutachtenreigen mit. Er wurde von der Versicherung zu einem Unfallchirurgen, zu einem Internisten, zu einem Augenarzt, zu einem Urologen und schlussendlich zu einem Obergutachter geschickt.
Da die Gutachter nicht gleichzeitig, sondern sukzessive beauftragt wurden, dauerte die Begutachtung weitere 14 Monate. Das letzte Gutachten lag daher erst 29 Monate, also fast zweieinhalb Jahre, nach dem Unfall vor.
Der Gesamtgutachter führte aus, dass sich die festgestellten Invaliditätsgrade teilweise überlagerten. Er kam zu einer Gesamtinvalidität von 87 Prozent. So wie die Dinge vermuten lassen, lagen jedem Begutachter die Unfallversicherungsbedingungen (AUVB) vor.
Unabhängiges Gutachten bestätigt deutlich höhere Invalidität – Versicherung weigert sich zu zahlen
Im Erstgespräch haben wir Herrn N. erklärt, dass bereits bei einer Invaliditätserhöhung von 4 Prozent, also bei 91 Prozent, ein weiterer Betrag von 360.000 Euro bezahlt werden muss. Selbstverständlich sträubte sich die Versicherung, eine höhere Invalidität anzuerkennen. Es wurde daher von uns ein weiteres Gutachten bei einem unabhängigen Arzt angefordert.
Unser Gesamtgutachter kommt zu einer Gesamtinvalidität von 117,5 Prozent. Die Versicherung hat es abgelehnt, die restliche Entschädigungssumme zu leisten.
Gerichtsverfahren gegen Versicherung dank Prozessfinanzierung
Dies war zu erwarten. Die Klage behängt bei Gericht. Um die Kosten zu finanzieren, hat Herr N. eine sogenannte Prozessfinanzierungsvereinbarung unterschrieben. Falls der Prozess verloren geht, kostet dies Herrn N. nichts. Falls der Prozess gewonnen wird, muss er dem Prozessfinanzier 20 Prozent dessen, was die Versicherung zahlen muss, abgeben.
Ein Prozessende ist noch nicht abzusehen. Aus Erfahrung können wir sagen, dass der Prozess wahrscheinlich zwei bis drei Jahre in erster Instanz dauern wird. Was sind die Gründe hierfür?
- Natürlich wehren wir uns gegen die Beauftragung solcher Gutachter, die ständig für Versicherungen Expertisen erstatten.
- In der Regel werden die Gutachter nacheinander beauftragt. Bei jedem Gutachter liegt der Akt drei bis sechs Monate.
Wir sind allerdings guter Hoffnung, dass Herr N. mit seinen Ansprüchen durchdringt. Es gibt auch einen gute Nachricht. Für die restliche Versicherungsentschädigungsleistung erhält Herr N. nämlich 4 Prozent Zinsen. Angesichts der eingeklagten Summe betragen die Zinsen 14.400 Euro pro Jahr.
Wir werden über diesen Fall weiter berichten.