Projekt Beschreibung
Sturz beim Wandern: Unfallversicherung verweigert Zahlung
November 2020
Eine Tiroler Gynäkologin stürzt am 22. September 2018 beim Wandern und verletzt sich massiv am linken Daumenballen. Der Unfall und weitere Komplikationen (Infektion, Wundheilungsstörung) führen zu erheblichen Bewegungseinschränkungen und Kraftminderungen in der gesamten linken Hand.
Die leidvolle Ärztin hat zwei Unfallversicherungen. Sie fühlt sich daher gut abgesichert.
Nach dem Unfall und dem komplikationsvollen Behandlungsverlauf dann der nächste Schock: Die Unfallversicherungen erkennen bloß eine geringe Funktions-Minderung des Daumens an und gewähren nur eine almosenhafte Entschädigung.
Die Kanzlei Vogl verhandelt erfolgreich mit der Versicherung
Außergerichtliche Interventionen des Versicherungsbetreuers bleiben fruchtlos. Als letzten Hoffnungsschimmer wendet sich die geschädigte Ärztin an die Spezialisten der Kanzlei Vogl.
Es werden bei renommierten Medizinern aus dem Kanzlei-Netzwerk Gegengutachten eingeholt. Die Expertisen bestätigen unfallbedingte Funktionsdefizite in der kompletten Hand.
Ohne langen Prozess gehen beide Unfallversicherungen „in die Knie“. Durch das Verhandlungsgeschick der Kanzlei Vogl wird eine weitere Aufbesserung der Versicherungs-Entschädigung durchgesetzt. Die geschädigte Ärztin erhält am Ende eine Gesamtentschädigung von knapp 150.000 Euro.
Unabhängige Gutachten bei Schadensfällen zahlen sich oftmals aus
Wieder einmal bewahrheitet sich, dass medizinische Ersteinschätzungen von Unfallversicherungen kritisch zu prüfen sind: Sie fallen oftmals stark zugunsten der Versicherer und zulasten des Geschädigten aus. Die Kanzlei Vogl mit ihrem Team an anerkannten Medizinern setzen sich für ein faires Ergebnis ein!
Sturz beim Wandern: Unfallversicherung verweigert Zahlung
Eine Tiroler Gynäkologin stürzt am 22. September 2018 beim Wandern und verletzt sich massiv am linken Daumenballen. Der Unfall und weitere Komplikationen (Infektion, Wundheilungsstörung) führen zu erheblichen Bewegungseinschränkungen und Kraftminderungen in der gesamten linken Hand.
Die leidvolle Ärztin hat zwei Unfallversicherungen. Sie fühlt sich daher gut abgesichert.
Nach dem Unfall und dem komplikationsvollen Behandlungsverlauf dann der nächste Schock: Die Unfallversicherungen erkennen bloß eine geringe Funktions-Minderung des Daumens an und gewähren nur eine almosenhafte Entschädigung.
Die Kanzlei Vogl verhandelt erfolgreich mit der Versicherung
Außergerichtliche Interventionen des Versicherungsbetreuers bleiben fruchtlos. Als letzten Hoffnungsschimmer wendet sich die geschädigte Ärztin an die Spezialisten der Kanzlei Vogl.
Es werden bei renommierten Medizinern aus dem Kanzlei-Netzwerk Gegengutachten eingeholt. Die Expertisen bestätigen unfallbedingte Funktionsdefizite in der kompletten Hand.
Ohne langen Prozess gehen beide Unfallversicherungen „in die Knie“. Durch das Verhandlungsgeschick der Kanzlei Vogl wird eine weitere Aufbesserung der Versicherungs-Entschädigung durchgesetzt. Die geschädigte Ärztin erhält am Ende eine Gesamtentschädigung von knapp 150.000 Euro.
Unabhängige Gutachten bei Schadensfällen zahlen sich oftmals aus
Wieder einmal bewahrheitet sich, dass medizinische Ersteinschätzungen von Unfallversicherungen kritisch zu prüfen sind: Sie fallen oftmals stark zugunsten der Versicherer und zulasten des Geschädigten aus. Die Kanzlei Vogl mit ihrem Team an anerkannten Medizinern setzen sich für ein faires Ergebnis ein!