Projekt Beschreibung
Unfallversicherung zahlt nur schleppend
Mai 2021
Unser Mandant hat bei einer renommierten Versicherungsgesellschaft eine Unfallversicherung mit einer Invaliditätssumme von 800.000 Euro abgeschlossen.
Als er sich bei einem Arbeitsunfall verletzte, hatte der schwerverletzte Mann laut den Ärzten praktisch keine Überlebenschance. Aufgrund der raschen Bergung mit dem Hubschrauber und den außerordentlichen ärztlichen Künsten hat der Schwerverletzte überlebt.
Ein langer, schwerer Weg
Es folgten immer wieder Operationen und der Mann war mehrere Monate in stationärer Behandlung.
Die Lebensgefährtin des Schwerverletzten hatte alle Hände voll zu tun, um die Krankenhaus-Unterbringungen zu organisieren. Denn insgesamt war der Mann in fünf verschiedenen Krankenhäusern. Sie besuchte ihren Lebensgefährten jeden Tag. Doch die Kommunikation war schwierig, denn der Verletzte konnte nämlich – unfallbedingt – nicht sprechen. Er musste zwangsernährt und zwangsbeatmet werden.
Letztlich gelang es, die Ärzte für eine Entlassung aus dem Krankenhaus zu überreden. Seitdem wohnt der Schwerverletzte bei seiner Lebensgefährtin.
Die Rolle der Versicherung
Einige Monate nach dem Unfall leistete die Versicherung einen Scherzbetrag von 10.000 Euro. Einen Monat später bezahlte sie wiederum 10.000 Euro. Ein Jahr nach dem Unfall leistete die Versicherung einen Betrag von 100.000 Euro.
Die Versicherung machte immer wieder Ausflüchte. Vor allem behauptete sie, dass die Invalidität noch nicht abgeschätzt werden kann. Die Lebensgefährtin wendete sich an uns.
Kanzlei Vogl greift ein
Zwischenzeitlich ist die Familie des Verletzten samt Lebensgefährtin auch in finanzielle Not geraten. Nach einem Forderungsschreiben mit 14-tägiger Fristsetzung haben wir die Klage eingebracht. Plötzlich kam Bewegung in die Sache. Die Versicherung hat nach Klagseinbringung nochmals 200.000 Euro und dann einen Monat später nochmals 300.000 Euro bezahlt.
Im Prozess wurde bei einem äußerst renommieren Internisten ein Gutachten eingeholt. Der Gutachter kam zu einer Invalidität von 260%, eine Entschädigung von 100% ist daher sicher.
Weiters hat der Gutachter festgestellt, dass die 100% übersteigende Invalidität bereits am Unfallstag feststand.
Unfallversicherungen zahlen nicht sofort
Bei großen Versicherungssummen und schweren Schäden stellen wir immer wieder fest: Grundsätzlich zahlen Unfallversicherungen im ersten Jahr nach dem Unfall nichts. Dies widerspricht selbstverständlich den gesetzlichen Bestimmungen (§ 11VersVG).
Unfallversicherer schieben die Feststellung der Invalidität so lange wie möglich hinaus, damit sie nicht zahlen müssen.
Im Vergleichswege ist es uns in letzter Zeit noch nie gelungen, eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Rechtsschutzversicherung ist wichtig
Offenbar spekulieren Versicherer damit, dass sich die Kunden gegen eine schleppende Abwicklung nicht wehren. Es zeigt sich wieder einmal, wie wichtig eine Rechtsschutzversicherung ist. Bei dieser sollten auch Versicherungsstreitigkeiten beinhaltet sein. Denn bei einem Streitwert von 800.000 Euro betragen die Gerichtsgebühren 13.086 Euro. Diese sind bereits bei Klagseinbringung zu bezahlen. Im Laufe des Verfahrens kommen, je nachdem wie viel Gutachter benötigt werden, nochmals 15.000 Euro hinzu.
Es ist klar, dass ein Schwerverletzter, welcher ohnehin seine Arbeit verliert, aber dennoch finanzielle Verpflichtungen erfüllen muss, einen Betrag von 30.000 Euro nicht aufbringen kann.
In unserem Fall hatte der Verletzte eine Rechtsschutzversicherung. Dies war sein Glück im Unglück.
Unfallversicherung zahlt nur schleppend
Unser Mandant hat bei einer renommierten Versicherungsgesellschaft eine Unfallversicherung mit einer Invaliditätssumme von 800.000 Euro abgeschlossen.
Als er sich bei einem Arbeitsunfall verletzte, hatte der schwerverletzte Mann laut den Ärzten praktisch keine Überlebenschance. Aufgrund der raschen Bergung mit dem Hubschrauber und den außerordentlichen ärztlichen Künsten hat der Schwerverletzte überlebt.
Ein langer, schwerer Weg
Es folgten immer wieder Operationen und der Mann war mehrere Monate in stationärer Behandlung.
Die Lebensgefährtin des Schwerverletzten hatte alle Hände voll zu tun, um die Krankenhaus-Unterbringungen zu organisieren. Denn insgesamt war der Mann in fünf verschiedenen Krankenhäusern. Sie besuchte ihren Lebensgefährten jeden Tag. Doch die Kommunikation war schwierig, denn der Verletzte konnte nämlich – unfallbedingt – nicht sprechen. Er musste zwangsernährt und zwangsbeatmet werden.
Letztlich gelang es, die Ärzte für eine Entlassung aus dem Krankenhaus zu überreden. Seitdem wohnt der Schwerverletzte bei seiner Lebensgefährtin.
Die Rolle der Versicherung
Einige Monate nach dem Unfall leistete die Versicherung einen Scherzbetrag von 10.000 Euro. Einen Monat später bezahlte sie wiederum 10.000 Euro. Ein Jahr nach dem Unfall leistete die Versicherung einen Betrag von 100.000 Euro.
Die Versicherung machte immer wieder Ausflüchte. Vor allem behauptete sie, dass die Invalidität noch nicht abgeschätzt werden kann. Die Lebensgefährtin wendete sich an uns.
Kanzlei Vogl greift ein
Zwischenzeitlich ist die Familie des Verletzten samt Lebensgefährtin auch in finanzielle Not geraten. Nach einem Forderungsschreiben mit 14-tägiger Fristsetzung haben wir die Klage eingebracht. Plötzlich kam Bewegung in die Sache. Die Versicherung hat nach Klagseinbringung nochmals 200.000 Euro und dann einen Monat später nochmals 300.000 Euro bezahlt.
Im Prozess wurde bei einem äußerst renommieren Internisten ein Gutachten eingeholt. Der Gutachter kam zu einer Invalidität von 260%, eine Entschädigung von 100% ist daher sicher.
Weiters hat der Gutachter festgestellt, dass die 100% übersteigende Invalidität bereits am Unfallstag feststand.
Unfallversicherungen zahlen nicht sofort
Bei großen Versicherungssummen und schweren Schäden stellen wir immer wieder fest: Grundsätzlich zahlen Unfallversicherungen im ersten Jahr nach dem Unfall nichts. Dies widerspricht selbstverständlich den gesetzlichen Bestimmungen (§ 11VersVG).
Unfallversicherer schieben die Feststellung der Invalidität so lange wie möglich hinaus, damit sie nicht zahlen müssen.
Im Vergleichswege ist es uns in letzter Zeit noch nie gelungen, eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Rechtsschutzversicherung ist wichtig
Offenbar spekulieren Versicherer damit, dass sich die Kunden gegen eine schleppende Abwicklung nicht wehren. Es zeigt sich wieder einmal, wie wichtig eine Rechtsschutzversicherung ist. Bei dieser sollten auch Versicherungsstreitigkeiten beinhaltet sein. Denn bei einem Streitwert von 800.000 Euro betragen die Gerichtsgebühren 13.086 Euro. Diese sind bereits bei Klagseinbringung zu bezahlen. Im Laufe des Verfahrens kommen, je nachdem wie viel Gutachter benötigt werden, nochmals 15.000 Euro hinzu.
Es ist klar, dass ein Schwerverletzter, welcher ohnehin seine Arbeit verliert, aber dennoch finanzielle Verpflichtungen erfüllen muss, einen Betrag von 30.000 Euro nicht aufbringen kann.
In unserem Fall hatte der Verletzte eine Rechtsschutzversicherung. Dies war sein Glück im Unglück.