Projekt Beschreibung
Verlust aus Geldanlage: Wir gehen gegen Vorarlberger Firma vor
November 2020
Unser Mandant war Mitarbeiter einer Vorarlberger Firma, die Biogasanlagen errichtet. Doch der Bankberater der Firma, welcher auch Unternehmensberater war, hatte einen teuflischen Plan ausgeheckt.
Die potenziellen Kunden der Biogas-Firma hatten naturgemäß wenig Geld. Deswegen wurde eine Firma PMG für das Fondmanagement und eine Firma PFF für den Fond gegründet. Damit an diese Gesellschaften Gelder vermittelt werden konnten, wurde eine Consulting und Management GmbH gegründet.
Diese Consulting und Management GmbH vermittelte mit beträchtlichen Provisionen Gelder an die Fonds. Über ein Risiko wurde nicht ausreichend aufgeklärt.
Altersvorsorge: Unser Mandant verliert seine komplette Geldanlage
Unser Mandant wollte eine Altersvorsorge. Er hat den ganzen Betrag, den er angelegt hat, verloren. Mit Zinsen geht es um 100.000 Euro.
lm November 2016 wandte sich der Mandant an uns und wir brachten sogleich die Klage ein. Doch die Consulting und Management GmbH als Anlageberaterin wehrte sich mit allen zu Gebote stehenden Mitteln.
Gerichtsurteil: Beratende Firma muss für den Schaden aufkommen und das Geld zurückzahlen
Etwa vier Jahre nach dem Erstkontakt konnte nunmehr ein Urteil des Berufungsgerichtes erwirkt werden. Die Consulting und Management GmbH muss den ganzen Schaden mit Zinsen und Kosten, etwa 135.000 Euro, zahlen.
Exekutionsschritte sind schon eingeleitet. Vor allem exekutieren wir die Haftpflichtversicherung der Consulting und Management GmbH. Unser Mandant hatte in dieser Angelegenheit Glück, weil er über eine Rechtsschutzversicherung verfügte. Ohne eine Rechtsschutzversicherung hätten wir von einer Prozessführung abgeraten. Die Kosten sind nahezu so hoch wie der eingelegte Betrag.
Rechtsanwalt Vogl mahnt zur Vorsicht bei der Geldanlage
Wir warnen eindringlich davor, Geld „schwindligen“ Vermögensberatern zu geben, wenn beabsichtigt ist, dieses Geld in „schwindlige Konstruktionen“ einfließen zu lassen. Meistens geht es bei solchen Konstruktionen nur darum, dass die Berater, die Fonds und deren Manager möglichst viele Gebühren vereinnahmen.
Logischerweise bleibt der Anleger dann auf der Strecke.
Verlust aus Geldanlage: Wir gehen gegen Vorarlberger Firma vor
Unser Mandant war Mitarbeiter einer Vorarlberger Firma, die Biogasanlagen errichtet. Doch der Bankberater der Firma, welcher auch Unternehmensberater war, hatte einen teuflischen Plan ausgeheckt.
Die potenziellen Kunden der Biogas-Firma hatten naturgemäß wenig Geld. Deswegen wurde eine Firma PMG für das Fondmanagement und eine Firma PFF für den Fond gegründet. Damit an diese Gesellschaften Gelder vermittelt werden konnten, wurde eine Consulting und Management GmbH gegründet.
Diese Consulting und Management GmbH vermittelte mit beträchtlichen Provisionen Gelder an die Fonds. Über ein Risiko wurde nicht ausreichend aufgeklärt.
Altersvorsorge: Unser Mandant verliert seine komplette Geldanlage
Unser Mandant wollte eine Altersvorsorge. Er hat den ganzen Betrag, den er angelegt hat, verloren. Mit Zinsen geht es um 100.000 Euro.
lm November 2016 wandte sich der Mandant an uns und wir brachten sogleich die Klage ein. Doch die Consulting und Management GmbH als Anlageberaterin wehrte sich mit allen zu Gebote stehenden Mitteln.
Gerichtsurteil: Beratende Firma muss für den Schaden aufkommen und das Geld zurückzahlen
Etwa vier Jahre nach dem Erstkontakt konnte nunmehr ein Urteil des Berufungsgerichtes erwirkt werden. Die Consulting und Management GmbH muss den ganzen Schaden mit Zinsen und Kosten, etwa 135.000 Euro, zahlen.
Exekutionsschritte sind schon eingeleitet. Vor allem exekutieren wir die Haftpflichtversicherung der Consulting und Management GmbH. Unser Mandant hatte in dieser Angelegenheit Glück, weil er über eine Rechtsschutzversicherung verfügte. Ohne eine Rechtsschutzversicherung hätten wir von einer Prozessführung abgeraten. Die Kosten sind nahezu so hoch wie der eingelegte Betrag.
Rechtsanwalt Vogl mahnt zur Vorsicht bei der Geldanlage
Wir warnen eindringlich davor, Geld „schwindligen“ Vermögensberatern zu geben, wenn beabsichtigt ist, dieses Geld in „schwindlige Konstruktionen“ einfließen zu lassen. Meistens geht es bei solchen Konstruktionen nur darum, dass die Berater, die Fonds und deren Manager möglichst viele Gebühren vereinnahmen.
Logischerweise bleibt der Anleger dann auf der Strecke.