Projekt Beschreibung
Verschwiegene Hundeversicherung: Versicherung zahlt drauf
April 2021
Unser Mandant wollte einen Hund kaufen und nahm daher mit einer renommierten Schweizer Züchterin Kontakt auf. Die Züchterin informierte sich hinsichtlich der zukünftigen Lebensumstände des Hundes und entschloss sich, den Hund schweren Herzens zu verkaufen. Der Hund war preisgekrönt und mehrfach ausgezeichnet.
Der Hund wurde schließlich im Juli 2020 übergeben. Zu diesem Zeitpunkt bestand eine Hundekrankenversicherung bei der schweizerischen Versicherungsgesellschaft „Epona“. Anlässlich des Verkaufes und der Übergabe des Hundes wurden auch die zahlreichen Pokale mit übergeben. Von einer Versicherung erfuhr der neue Hundebesitzer jedoch nichts.
Versicherung fordert Prämie von neuem Hundebesitzer
Im Jänner 2021 forderte die Hundeversicherung vom neuen Erwerber einen Betrag von CHF 820,-. Die Forderung wurde damit begründet, dass dem Käufer anlässlich des Erwerbes des Hundes die Hundeversicherung bekannt war.
Der stolze Hundebesitzer wollte sich mit der Versicherung telefonisch in Verbindung setzen. Die Kontaktaufnahme gelang allerdings nicht. Er konnte bei der Versicherung keine zuständige Stelle erreichen. So versuchte er sein Glück auf digitalem Weg und verfasste eine E-Mail. Auf diese erfolgte dann endlich eine Antwort. Dem Antwortmail der Versicherung waren Schreiben angehängt, mit welchen der neue Erwerber von der Existenz einer Versicherung informiert wurde.
Der Hundebesitzer hatte jedoch bis zur Mahnung der Prämie von der Versicherung nichts gewusst und auch keine Schreiben erhalten. Er wendete sich an uns.
Kündigung der Hundeversicherung
Wir haben die Versicherung sofort gekündigt und die Bestätigung verlangt, dass die Versicherung erloschen ist. Dieses Schreiben blieb wiederum unbeantwortet.
Hierauf wurde die Versicherung geklagt. Das Klagebegehren lautete auf Feststellung, dass der Vertrag durch Kündigung erloschen ist.
Die schweizerische Versicherung hat zwar bei Gericht eine Eingabe gemacht, ist aber nicht zur Verhandlung erschienen. Es erging daher ein Versäumungsurteil. In diesem Urteil wurden die Anwaltskosten mit EUR 607,- bestimmt.
Fazit
Dieser Fall zeigt einmal mehr auf, wie Versicherungen vorgehen. Der Versuch, den neuen Hundebesitzer zur Prämienzahlung zu zwingen, ist gescheitert. Im Gegenteil: Die Versicherung muss nunmehr auch noch die Anwaltskosten zahlen.
Verschwiegene Hundeversicherung: Versicherung zahlt drauf
Unser Mandant wollte einen Hund kaufen und nahm daher mit einer renommierten Schweizer Züchterin Kontakt auf. Die Züchterin informierte sich hinsichtlich der zukünftigen Lebensumstände des Hundes und entschloss sich, den Hund schweren Herzens zu verkaufen. Der Hund war preisgekrönt und mehrfach ausgezeichnet.
Der Hund wurde schließlich im Juli 2020 übergeben. Zu diesem Zeitpunkt bestand eine Hundekrankenversicherung bei der schweizerischen Versicherungsgesellschaft „Epona“. Anlässlich des Verkaufes und der Übergabe des Hundes wurden auch die zahlreichen Pokale mit übergeben. Von einer Versicherung erfuhr der neue Hundebesitzer jedoch nichts.
Versicherung fordert Prämie von neuem Hundebesitzer
Im Jänner 2021 forderte die Hundeversicherung vom neuen Erwerber einen Betrag von CHF 820,-. Die Forderung wurde damit begründet, dass dem Käufer anlässlich des Erwerbes des Hundes die Hundeversicherung bekannt war.
Der stolze Hundebesitzer wollte sich mit der Versicherung telefonisch in Verbindung setzen. Die Kontaktaufnahme gelang allerdings nicht. Er konnte bei der Versicherung keine zuständige Stelle erreichen. So versuchte er sein Glück auf digitalem Weg und verfasste eine E-Mail. Auf diese erfolgte dann endlich eine Antwort. Dem Antwortmail der Versicherung waren Schreiben angehängt, mit welchen der neue Erwerber von der Existenz einer Versicherung informiert wurde.
Der Hundebesitzer hatte jedoch bis zur Mahnung der Prämie von der Versicherung nichts gewusst und auch keine Schreiben erhalten. Er wendete sich an uns.
Kündigung der Hundeversicherung
Wir haben die Versicherung sofort gekündigt und die Bestätigung verlangt, dass die Versicherung erloschen ist. Dieses Schreiben blieb wiederum unbeantwortet.
Hierauf wurde die Versicherung geklagt. Das Klagebegehren lautete auf Feststellung, dass der Vertrag durch Kündigung erloschen ist.
Die schweizerische Versicherung hat zwar bei Gericht eine Eingabe gemacht, ist aber nicht zur Verhandlung erschienen. Es erging daher ein Versäumungsurteil. In diesem Urteil wurden die Anwaltskosten mit EUR 607,- bestimmt.
Fazit
Dieser Fall zeigt einmal mehr auf, wie Versicherungen vorgehen. Der Versuch, den neuen Hundebesitzer zur Prämienzahlung zu zwingen, ist gescheitert. Im Gegenteil: Die Versicherung muss nunmehr auch noch die Anwaltskosten zahlen.