Projekt Beschreibung

Versicherung verweigert Leistung nach Gebäudebrand: Die Kanzlei Vogl siegt vor Gericht

September 2020

In der Nacht vom 18. auf den 19. Juni 2016 kommt es am Vierkanthof einer oberösterreichischen Familie zu einem massiven Brand. Alle Gebäudeteile samt Inventar sind danach weitestgehend zerstört.

Nach dem ersten Schock und Entfernung des Brandschuttes die erste Erleichterung: Das alte Gebäude ist noch zu retten. Davon begeistert strebt die geschädigte Familie die volle Wiedererrichtung des Objektes an. Zweckmäßig soll anstatt dem Ost- und Nord-Trakt direkt neben dem Hauptgebäude ein Nebengebäude errichtet werden. Alle Gebäudeteile würden nach Wiedererrichtung in gleicher Form genutzt werden wie vor dem Brandfall.

Versicherung leistet nur Teilentschädigung: Wiederaufbau nach Brand gerät ins Stocken

Doch dann der nächste Rückschlag für die arme Familie: Der Gebäudeversicherer lehnt die Übernahme der vollen Wiedererrichtungskosten ab. Die bloße Teilentschädigung begründete er damit, dass keine Errichtung zum gleichen Verwendungszweck wie vor dem Brandfall geplant sei: Vor dem Brandfall habe eine intakte Landwirtschaft, bestehend aus Kuh-/Schweinestall und Holzscheune vorgelegen. Der Ersatzbau solle planungsgemäß aber bloß privaten Wohnzwecken dienen.

Dieser Einwand ist völlig unberechtigt: Schon die Versicherungspolizze weist aus, dass es sich um eine aufgelassene Landwirtschaft handelt. Seit rund 30 Jahren wird dort tatsächlich keine Landwirtschaft mehr betrieben.

Die brandgeschädigte Familie ist völlig verzweifelt: Mitten in der Wiedererrichtung wird ihr „der Geldhahn abgedreht“, ohne zu wissen, ob und wann weitere Versicherungsleistungen erfolgen und ohne die Möglichkeit, die bisherigen ungedeckten Kosten und damit verbundenen Kreditrückzahlungen bedienen zu können. Die Familie ist samt Kindern genötigt, mehrere Jahre in ein Ausweichquartier einzuziehen.

Geschädigte Familie wendet sich an die Kanzlei Vogl: Erfolg vor Gericht

Alle außergerichtlichen Versuche der Familie und ihres Versicherungsbetreuers scheitern. Als letzten Rettungsanker wendet sich die Familie an die Kanzlei Vogl.

In einem mehrjährigen Prozess konnten wir als spezialisierte Anwaltskanzlei der unglücklichen Familie einen großartigen Prozess-Sieg bescheren: Neben einer weiteren Gesamtentschädigung von rund 180.000 Euro wurde in erster Instanz ein Zinsanspruch von rund 20.000 Euro durchgesetzt.

Dem Erstgericht unterliefen bei der Schadensberechnung mehrere Fehler. Mit Unterstützung unseres bautechnischen Netzwerkes erhob unsere Kanzlei Berufung und siegte nochmals: Neben einer weiteren Entschädigung von mehr als 10.000 Euro für das neue Nebengebäude sowie das landwirtschaftliche Inventar konnte ein Zinsen-Mehrbetrag von rund 10.000 Euro erzielt werden.

Abseits der „freiwilligen“ Versicherungs-Zahlungen gelang es der Kanzlei Vogl, einen Mehrbetrag von über 220.000 Euro durchzusetzen. Daneben musste der Versicherer allein an die Familie Prozesskosten von rund 36.000 Euro leisten.

Die Familie kann glücklich und finanziell sorgenfrei die Wiedererrichtung fertigstellen und mit ihren Kindern ohne jede Belastung in eine schöne Zukunft blicken!

Versicherung verweigert Leistung nach Gebäudebrand: Die Kanzlei Vogl siegt vor Gericht

In der Nacht vom 18. auf den 19. Juni 2016 kommt es am Vierkanthof einer oberösterreichischen Familie zu einem massiven Brand. Alle Gebäudeteile samt Inventar sind danach weitestgehend zerstört.

Nach dem ersten Schock und Entfernung des Brandschuttes die erste Erleichterung: Das alte Gebäude ist noch zu retten. Davon begeistert strebt die geschädigte Familie die volle Wiedererrichtung des Objektes an. Zweckmäßig soll anstatt dem Ost- und Nord-Trakt direkt neben dem Hauptgebäude ein Nebengebäude errichtet werden. Alle Gebäudeteile würden nach Wiedererrichtung in gleicher Form genutzt werden wie vor dem Brandfall.

Versicherung leistet nur Teilentschädigung: Wiederaufbau nach Brand gerät ins Stocken

Doch dann der nächste Rückschlag für die arme Familie: Der Gebäudeversicherer lehnt die Übernahme der vollen Wiedererrichtungskosten ab. Die bloße Teilentschädigung begründete er damit, dass keine Errichtung zum gleichen Verwendungszweck wie vor dem Brandfall geplant sei: Vor dem Brandfall habe eine intakte Landwirtschaft, bestehend aus Kuh-/Schweinestall und Holzscheune vorgelegen. Der Ersatzbau solle planungsgemäß aber bloß privaten Wohnzwecken dienen.

Dieser Einwand ist völlig unberechtigt: Schon die Versicherungspolizze weist aus, dass es sich um eine aufgelassene Landwirtschaft handelt. Seit rund 30 Jahren wird dort tatsächlich keine Landwirtschaft mehr betrieben.

Die brandgeschädigte Familie ist völlig verzweifelt: Mitten in der Wiedererrichtung wird ihr „der Geldhahn abgedreht“, ohne zu wissen, ob und wann weitere Versicherungsleistungen erfolgen und ohne die Möglichkeit, die bisherigen ungedeckten Kosten und damit verbundenen Kreditrückzahlungen bedienen zu können. Die Familie ist samt Kindern genötigt, mehrere Jahre in ein Ausweichquartier einzuziehen.

Geschädigte Familie wendet sich an die Kanzlei Vogl: Erfolg vor Gericht

Alle außergerichtlichen Versuche der Familie und ihres Versicherungsbetreuers scheitern. Als letzten Rettungsanker wendet sich die Familie an die Kanzlei Vogl.

In einem mehrjährigen Prozess konnten wir als spezialisierte Anwaltskanzlei der unglücklichen Familie einen großartigen Prozess-Sieg bescheren: Neben einer weiteren Gesamtentschädigung von rund 180.000 Euro wurde in erster Instanz ein Zinsanspruch von rund 20.000 Euro durchgesetzt.

Dem Erstgericht unterliefen bei der Schadensberechnung mehrere Fehler. Mit Unterstützung unseres bautechnischen Netzwerkes erhob unsere Kanzlei Berufung und siegte nochmals: Neben einer weiteren Entschädigung von mehr als 10.000 Euro für das neue Nebengebäude sowie das landwirtschaftliche Inventar konnte ein Zinsen-Mehrbetrag von rund 10.000 Euro erzielt werden.

Abseits der „freiwilligen“ Versicherungs-Zahlungen gelang es der Kanzlei Vogl, einen Mehrbetrag von über 220.000 Euro durchzusetzen. Daneben musste der Versicherer allein an die Familie Prozesskosten von rund 36.000 Euro leisten.

Die Familie kann glücklich und finanziell sorgenfrei die Wiedererrichtung fertigstellen und mit ihren Kindern ohne jede Belastung in eine schöne Zukunft blicken!