Projekt Beschreibung

Versicherungs-Irrsinn: Unsere Top 3

Jänner 2021

Zum Jahresbeginn lassen wir die Entscheidungen der Versicherungswirtschaft des letzten Jahres Revue passieren. Hierbei stoßen wir auch auf irrwitzige, nicht nachvollziehbare Entscheidungen der Versicherungen, welche der versicherten Gemeinschaft viel Geld kosten. Einige Beispiele…

Gerichtsprozess um Versicherungsunterlagen

Nach einem Brand beantragt der Versicherungsnehmer bei der Versicherung die Herausgabe der maßgeblichen Versicherungsunterlagen. Diese Unterlagen wurden ja beim Brand zerstört. Nach mehrfachen Urgenzen musste auf Herausgabe der Unterlagen in Vorarlberg geklagt werden. Die beklagte Versicherung beauftragte ein Grazer Anwaltsbüro. Natürlich hat sie den Prozess verloren. Die Unterlagen mussten herausgegeben werden.

Kosten auf beiden Seiten: etwa 6.000 Euro.

Kostspieliger Streit um eine Rückzahlung

Eine Versicherung verlangt von einem Versicherungsnehmer eine vermeintliche Überzahlung von etwa 48.000 Euro zurück. Die Versicherung verliert.

Kosten: 125.000 Euro.

Dies wäre vermeidbar gewesen. Der Versicherungsnehmer hat nämlich vor unserer Beratung die Rückzahlung eines Betrages von 20.000 Euro angeboten, was abgelehnt wurde. Jetzt erhält die Versicherung nichts und muss die enormen Kosten zahlen.

Unser Spitzenreiter: Prozess-Marathon nach Autounfall im Gegenverkehr

Es handelt sich um einen Schadensfall vom 2. September 2018, in dem ein Vorarlberger im Burgenland beteiligt war. Der Vorarlberger fuhr ganz normal auf der rechten Straßenseite. Im Gegenverkehr ereignete sich ein Auffahrunfall. Die Glassplitter des Auffahrunfalls wurden auf das Auto des Vorarlbergers geschleudert.

Das Fahrzeug wurde massiv beschädigt. Aufgrund des klaren Sachverhaltes nahm der Vorarlberger seine Vollkaskoversicherung nicht in Anspruch. Der Gesamtschaden (Neulackierung etc.) betrug 7.900 Euro. Ein klarer Fall, hätte man gedacht. Allerdings lehnten die beiden Versicherer der Fahrzeuge im Gegenverkehr eine Haftung mit irrwitzigen Argumenten ab.

Es wurde eine Klage eingebracht und die Bestreitungen wurden noch irrwitziger. Der Vorarlberger hat den Schaden schließlich über seine Vollkaskoversicherung abgerechnet. Hierbei blieb er jedoch auf einen Schaden von etwa 4.000 Euro sitzen. Über diesen Schaden geht der Prozess nun munter weiter.

Der Richter im Burgenland verlangt jeweils immer die Anreise des Vorarlbergers ins Burgenland. Verhandlungen via Video-Konferenz lehnt er ab.

Zwischenzeitlich wurde ein Sachverständiger beauftragt. Der Sachverständige hat doch tatsächlich vor, den Unfallhergang zu rekonstruieren. Hierfür verlangt er einen Kostenvorschuss von 20.000 Euro. Der Vorschlag, dass die drei Versicherer und der Vorarlberger den Schaden vierteln, es die Versicherer also mit je 1.000 Euro trifft, wurde abgelehnt.

Die Rechtsschutzversicherung musste daher aufgefordert werden, den Kostenvorschuss von 20.000 Euro bei Gericht einzuzahlen.

Versicherungs-Irrsinn: Leider keine Einzelfälle

Fälle der obigen Art häufen sich. Über die Ursachen wollen wir uns nicht auslassen. Offenbar scheint bei den Versicherungen niemand für wirtschaftliche Entscheidungen zuständig zu sein. Den Referenten sind daher die Hände gebunden.

Die obigen Beispiele sind nur ein kleiner Auszug dessen, was wir mit Versicherungen erleben. Die Hoffnung, dass bei Versicherungen irgendwann einmal Vernunft und die Fähigkeit für das Treffen wirtschaftlicher Entscheidungen einkehrt, ist gering.

Versicherungs-Irrsinn: Unsere Top 3

Zum Jahresbeginn lassen wir die Entscheidungen der Versicherungswirtschaft des letzten Jahres Revue passieren. Hierbei stoßen wir auch auf irrwitzige, nicht nachvollziehbare Entscheidungen der Versicherungen, welche der versicherten Gemeinschaft viel Geld kosten. Einige Beispiele…

Gerichtsprozess um Versicherungsunterlagen

Nach einem Brand beantragt der Versicherungsnehmer bei der Versicherung die Herausgabe der maßgeblichen Versicherungsunterlagen. Diese Unterlagen wurden ja beim Brand zerstört. Nach mehrfachen Urgenzen musste auf Herausgabe der Unterlagen in Vorarlberg geklagt werden. Die beklagte Versicherung beauftragte ein Grazer Anwaltsbüro. Natürlich hat sie den Prozess verloren. Die Unterlagen mussten herausgegeben werden.

Kosten auf beiden Seiten: etwa 6.000 Euro.

Kostspieliger Streit um eine Rückzahlung

Eine Versicherung verlangt von einem Versicherungsnehmer eine vermeintliche Überzahlung von etwa 48.000 Euro zurück. Die Versicherung verliert.

Kosten: 125.000 Euro.

Dies wäre vermeidbar gewesen. Der Versicherungsnehmer hat nämlich vor unserer Beratung die Rückzahlung eines Betrages von 20.000 Euro angeboten, was abgelehnt wurde. Jetzt erhält die Versicherung nichts und muss die enormen Kosten zahlen.

Unser Spitzenreiter: Prozess-Marathon nach Autounfall im Gegenverkehr

Es handelt sich um einen Schadensfall vom 2. September 2018, in dem ein Vorarlberger im Burgenland beteiligt war. Der Vorarlberger fuhr ganz normal auf der rechten Straßenseite. Im Gegenverkehr ereignete sich ein Auffahrunfall. Die Glassplitter des Auffahrunfalls wurden auf das Auto des Vorarlbergers geschleudert.

Das Fahrzeug wurde massiv beschädigt. Aufgrund des klaren Sachverhaltes nahm der Vorarlberger seine Vollkaskoversicherung nicht in Anspruch. Der Gesamtschaden (Neulackierung etc.) betrug 7.900 Euro. Ein klarer Fall, hätte man gedacht. Allerdings lehnten die beiden Versicherer der Fahrzeuge im Gegenverkehr eine Haftung mit irrwitzigen Argumenten ab.

Es wurde eine Klage eingebracht und die Bestreitungen wurden noch irrwitziger. Der Vorarlberger hat den Schaden schließlich über seine Vollkaskoversicherung abgerechnet. Hierbei blieb er jedoch auf einen Schaden von etwa 4.000 Euro sitzen. Über diesen Schaden geht der Prozess nun munter weiter.

Der Richter im Burgenland verlangt jeweils immer die Anreise des Vorarlbergers ins Burgenland. Verhandlungen via Video-Konferenz lehnt er ab.

Zwischenzeitlich wurde ein Sachverständiger beauftragt. Der Sachverständige hat doch tatsächlich vor, den Unfallhergang zu rekonstruieren. Hierfür verlangt er einen Kostenvorschuss von 20.000 Euro. Der Vorschlag, dass die drei Versicherer und der Vorarlberger den Schaden vierteln, es die Versicherer also mit je 1.000 Euro trifft, wurde abgelehnt.

Die Rechtsschutzversicherung musste daher aufgefordert werden, den Kostenvorschuss von 20.000 Euro bei Gericht einzuzahlen.

Versicherungs-Irrsinn: Leider keine Einzelfälle

Fälle der obigen Art häufen sich. Über die Ursachen wollen wir uns nicht auslassen. Offenbar scheint bei den Versicherungen niemand für wirtschaftliche Entscheidungen zuständig zu sein. Den Referenten sind daher die Hände gebunden.

Die obigen Beispiele sind nur ein kleiner Auszug dessen, was wir mit Versicherungen erleben. Die Hoffnung, dass bei Versicherungen irgendwann einmal Vernunft und die Fähigkeit für das Treffen wirtschaftlicher Entscheidungen einkehrt, ist gering.