Projekt Beschreibung
Wenn die Versicherung nicht zahlt: Wir helfen!
April 2019
Stellen Sie sich vor, Sie sind nach einem schweren Unfall querschnittsgelähmt. Als wäre diese Situation nicht schon schlimm genug, weigert sich die Unfallversicherung, die angemessene Versicherungssumme zu zahlen. Stattdessen lässt die Versicherung es auf einen Rechtsstreit ankommen – kündigt Ihnen zuvor aber noch die Rechtsschutzversicherung.
Was klingt wie ein schlechter Scherz, ist einer unserer Mandantinnen tatsächlich so passiert. Die Mutter eines damals 2-jährigen Kindes war mit ihrem Mann gerade am Hausbau, als sie am 10. September 2015 bei einem Reitunfall stürzt und sich schwer verletzt. Die Diagnose: Querschnittslähmung ohne Aussicht auf Heilung. In der Regel bedeutet das eine Invalidität von 100 Prozent.
Den Unfall meldete die Frau Ihrer Unfallversicherung bei der UNIQA, welche ihr neun Monate nach dem Unfall die volle Versicherungssumme von über 500.000 Euro hätte zahlen müssen: Eine Summe, die aufgrund des fehlenden Einkommens und des aktuellen Hausbaus auch dringend benötigt wurde. Dennoch erhielt die Frau über Jahre hinweg keinen Cent.
Stattdessen wurde der Frau die Rechtsschutzversicherung gekündigt, die ebenfalls bei der UNIQA bestand. Für unsere Mandantin hieß das: Keine Chance, über die Rechtsschutzversicherung gegen die UNIQA als Unfallversicherung vorzugehen. Von der Entschädigungssumme sah die Frau weiterhin nichts.
Im Jahr 2018 wandte sich die Frau schließlich an unsere Kanzlei. Dr. Vogl reichte umgehend eine Klage ein und erwirkte so eine erstmalige Zahlung der Unfallversicherung in Höhe von knapp 51.000 Euro – einem Bruchteil dessen, was unserer Mandantin eigentlich zugestanden hätte.
Als wäre es nicht schon zuvor klar gewesen, bestätigte ein Gutachten der Frau im anschließenden Prozess eine Invalidität von über 100 Prozent. Schließlich zahlte die UNIQA endlich den vollen Betrag plus Zinsen – knapp vier Jahre nach dem Unfall.
Leider ist das nur vordergründig ein Erfolg, die Geschichte für unsere Mandantin noch lange nicht vorbei: Denn wer die Kosten für die Prozessführung trägt, wird aktuell noch verhandelt.
Auf den Punkt gebracht
Die UNIQA lehnt trotz Querschnittslähmung die Entschädigungsleistung ab und kündigt die Rechtsschutzversicherung. Solcher Art im Stich gelassen ist die Kundin gezwungen, einen Unfallversicherungsprozess über mehr als 500.000 Euro zu führen. Gleichzeitig muss sie einen Rechtsschutzprozess führen. Alles auf eigene Kosten, obwohl nach einem Unfall mit Querschnittslähmung natürlich kein Einkommen mehr da ist.
Hier sieht man, wie Versicherungen kaltschnäuzig und menschenverachtend ihre Macht ausspielen: Der Versicherungsnehmer muss pünktlich die Prämie zahlen, die Versicherung lässt sich mit der Auszahlung der Entschädigungsleistung, welche dringend benötigt wird, knapp vier Jahre Zeit!
Hilfe, wenn die Versicherung nicht zahlen will
Unsere Rechtsanwälte sind erfahrene Experten für Versicherungsrecht. Wie in diesem Fall setzen wir uns in sämtlichen Versicherungs-Angelegenheiten für Ihre Rechte ein. Kontaktieren Sie uns!
Wenn die Versicherung nicht zahlt: Wir helfen!
Stellen Sie sich vor, Sie sind nach einem schweren Unfall querschnittsgelähmt. Als wäre diese Situation nicht schon schlimm genug, weigert sich die Unfallversicherung, die angemessene Versicherungssumme zu zahlen. Stattdessen lässt die Versicherung es auf einen Rechtsstreit ankommen – kündigt Ihnen zuvor aber noch die Rechtsschutzversicherung.
Was klingt wie ein schlechter Scherz, ist einer unserer Mandantinnen tatsächlich so passiert. Die Mutter eines damals 2-jährigen Kindes war mit ihrem Mann gerade am Hausbau, als sie am 10. September 2015 bei einem Reitunfall stürzt und sich schwer verletzt. Die Diagnose: Querschnittslähmung ohne Aussicht auf Heilung. In der Regel bedeutet das eine Invalidität von 100 Prozent.
Den Unfall meldete die Frau Ihrer Unfallversicherung bei der UNIQA, welche ihr neun Monate nach dem Unfall die volle Versicherungssumme von über 500.000 Euro hätte zahlen müssen: Eine Summe, die aufgrund des fehlenden Einkommens und des aktuellen Hausbaus auch dringend benötigt wurde. Dennoch erhielt die Frau über Jahre hinweg keinen Cent.
Stattdessen wurde der Frau die Rechtsschutzversicherung gekündigt, die ebenfalls bei der UNIQA bestand. Für unsere Mandantin hieß das: Keine Chance, über die Rechtsschutzversicherung gegen die UNIQA als Unfallversicherung vorzugehen. Von der Entschädigungssumme sah die Frau weiterhin nichts.
Im Jahr 2018 wandte sich die Frau schließlich an unsere Kanzlei. Dr. Vogl reichte umgehend eine Klage ein und erwirkte so eine erstmalige Zahlung der Unfallversicherung in Höhe von knapp 51.000 Euro – einem Bruchteil dessen, was unserer Mandantin eigentlich zugestanden hätte.
Als wäre es nicht schon zuvor klar gewesen, bestätigte ein Gutachten der Frau im anschließenden Prozess eine Invalidität von über 100 Prozent. Schließlich zahlte die UNIQA endlich den vollen Betrag plus Zinsen – knapp vier Jahre nach dem Unfall.
Leider ist das nur vordergründig ein Erfolg, die Geschichte für unsere Mandantin noch lange nicht vorbei: Denn wer die Kosten für die Prozessführung trägt, wird aktuell noch verhandelt.
Auf den Punkt gebracht
Die UNIQA lehnt trotz Querschnittslähmung die Entschädigungsleistung ab und kündigt die Rechtsschutzversicherung. Solcher Art im Stich gelassen ist die Kundin gezwungen, einen Unfallversicherungsprozess über mehr als 500.000 Euro zu führen. Gleichzeitig muss sie einen Rechtsschutzprozess führen. Alles auf eigene Kosten, obwohl nach einem Unfall mit Querschnittslähmung natürlich kein Einkommen mehr da ist.
Hier sieht man, wie Versicherungen kaltschnäuzig und menschenverachtend ihre Macht ausspielen: Der Versicherungsnehmer muss pünktlich die Prämie zahlen, die Versicherung lässt sich mit der Auszahlung der Entschädigungsleistung, welche dringend benötigt wird, knapp vier Jahre Zeit!
Hilfe, wenn die Versicherung nicht zahlen will
Unsere Rechtsanwälte sind erfahrene Experten für Versicherungsrecht. Wie in diesem Fall setzen wir uns in sämtlichen Versicherungs-Angelegenheiten für Ihre Rechte ein. Kontaktieren Sie uns!