Projekt Beschreibung
Mädchen (3) durch Hundebiss verletzt: Gericht weist Klage auf Schmerzengeld ab
Dezember 2019
An einem schönen Sommertag entschied sich Familie N. dazu, den Tag an der Frutz zu verbringen. Mit dabei war neben der dreijährigen Tochter auch eine befreundete Familie samt Hund.
Die Gruppe ließ sich unter einem Sonnensegel nieder. Vermutlich war der Hund der bekannten Familie aufgrund der Hitze etwas gestresst. Denn als die Hundebesitzerin dem Tier den Rücken zukehrte, schaffte es der Hund, nach der Dreijährigen zu schnappen – obwohl er an einer ein Meter langen Leine festgemacht war.
Dreijährige nach Hundebiss verletzt – Familie fordert Schmerzengeld
Das Kleinkind erlitt Bissverletzungen im Gesicht. Nach der Behandlung im Krankenhaus musste das Kleinkind für einige Zeit gepflegt werden.
Nach Erteilung der Rechtsschutzdeckungszusage wurde ein Betrag von 7.694 Euro an Schmerzengeld, Pflegekosten, Heilbehandlungskosten eingeklagt.
Das Gericht stellte fest, dass der Hund etwa Kniehöhe erreicht hatte. Der Hund sei vollkommen gutmütig und im Umgang mit Kindern vertraut gewesen. Noch nie zuvor hätte er irgendeinen Menschen angegriffen oder nach einem Menschen geschnappt. Die Verletzungen würden nicht von einem richtigen Biss, sondern lediglich von einem Zuschnappen stammen. Die Wunden im Gesicht des Kleinkindes waren nämlich nicht tief.
Nach dem Gesetz haften Hundehalter dann, wenn sie ein Tier nicht ordentlich verwahrt haben. Das Gericht gelangte aufgrund der Feststellungen zum Ergebnis, dass der Hund an der Leine ordentlich verwahrt war. Es bestand keine Veranlassung, besondere Schutzmaßnahmen vorzusehen. Der Hund war ja gutmütig, im Umgang mit Menschen vertraut und hatte noch nie vorher gebissen.
Gericht weist Klage ab, Rechtsschutzversicherung trägt die Prozesskosten
Aufgrund dieser Feststellungen hat das Erstgericht die Klage abgewiesen. Da eine Bekämpfung des Urteiles aufgrund der Feststellungen praktisch nicht möglich war, wurde das Urteil rechtskräftig.
Beim Streitwert von 7.694,00 Euro betrugen die Kosten der Beklagten 6.151,12 Euro. Die Kosten für die Klagsvertretung betrugen inklusive Mehrwertsteuer, Gerichtsgebühr, Sachverständigengebühr 9.936 Euro.
Familie N. hat zwar den Prozess verloren, zum Glück hatte sie eine Rechtsschutzversicherung, welche für sämtliche Kosten aufkommen musste.
Mädchen (3) durch Hundebiss verletzt: Gericht weist Klage auf Schmerzengeld ab
An einem schönen Sommertag entschied sich Familie N. dazu, den Tag an der Frutz zu verbringen. Mit dabei war neben der dreijährigen Tochter auch eine befreundete Familie samt Hund.
Die Gruppe ließ sich unter einem Sonnensegel nieder. Vermutlich war der Hund der bekannten Familie aufgrund der Hitze etwas gestresst. Denn als die Hundebesitzerin dem Tier den Rücken zukehrte, schaffte es der Hund, nach der Dreijährigen zu schnappen – obwohl er an einer ein Meter langen Leine festgemacht war.
Dreijährige nach Hundebiss verletzt – Familie fordert Schmerzengeld
Das Kleinkind erlitt Bissverletzungen im Gesicht. Nach der Behandlung im Krankenhaus musste das Kleinkind für einige Zeit gepflegt werden.
Nach Erteilung der Rechtsschutzdeckungszusage wurde ein Betrag von 7.694 Euro an Schmerzengeld, Pflegekosten, Heilbehandlungskosten eingeklagt.
Das Gericht stellte fest, dass der Hund etwa Kniehöhe erreicht hatte. Der Hund sei vollkommen gutmütig und im Umgang mit Kindern vertraut gewesen. Noch nie zuvor hätte er irgendeinen Menschen angegriffen oder nach einem Menschen geschnappt. Die Verletzungen würden nicht von einem richtigen Biss, sondern lediglich von einem Zuschnappen stammen. Die Wunden im Gesicht des Kleinkindes waren nämlich nicht tief.
Nach dem Gesetz haften Hundehalter dann, wenn sie ein Tier nicht ordentlich verwahrt haben. Das Gericht gelangte aufgrund der Feststellungen zum Ergebnis, dass der Hund an der Leine ordentlich verwahrt war. Es bestand keine Veranlassung, besondere Schutzmaßnahmen vorzusehen. Der Hund war ja gutmütig, im Umgang mit Menschen vertraut und hatte noch nie vorher gebissen.
Gericht weist Klage ab, Rechtsschutzversicherung trägt die Prozesskosten
Aufgrund dieser Feststellungen hat das Erstgericht die Klage abgewiesen. Da eine Bekämpfung des Urteiles aufgrund der Feststellungen praktisch nicht möglich war, wurde das Urteil rechtskräftig.
Beim Streitwert von 7.694,00 Euro betrugen die Kosten der Beklagten 6.151,12 Euro. Die Kosten für die Klagsvertretung betrugen inklusive Mehrwertsteuer, Gerichtsgebühr, Sachverständigengebühr 9.936 Euro.
Familie N. hat zwar den Prozess verloren, zum Glück hatte sie eine Rechtsschutzversicherung, welche für sämtliche Kosten aufkommen musste.