Projekt Beschreibung

Nach Arbeitsunfall: Kanzlei Vogl geht gegen Unfallversicherung vor

Oktober 2020

Ein Mann fügt sich bei Arbeiten schwerste innere Verletzungen zu und liegt seit Längerem in einem Krankenhaus. Er verfügt über eine Unfallversicherung. Für Invalidität, Heilbehandlungskosten, Rente beträgt die Entschädigungsleistung etwa 1,2 Millionen Euro.

Unfallversicherung zahlt nur einen Bruchteil der Leistung

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist eine Entschädigung aus der Unfallversicherung dann fällig, wenn die Invalidität feststeht. Angesichts der schwersten Verletzungen, des langen Aufenthaltes auf der Intensivstation etc. stand unseres Erachtens die Invalidität bereits ein halbes Jahr nach dem Unfall fest. Die Unfallversicherung verweigerte jedoch die Zahlung und leistete nur geringe Akontierungen.

Über ein Jahr nach dem Unfall – der Verletzte ist immer noch im Krankenhaus – wurden wir damit beauftragt, dessen Vertretung zu übernehmen. Zunächst zeigte sich die Versicherung brüskiert, dass der Schwerstverletzte einen Anwalt zu Hilfe nimmt.

Sie hat jedoch bereits nach der Erstintervention einen weiteren Betrag von 200.000 Euro und nach Zustellung der Klage nochmals 300.000 Euro bezahlt. Dennoch sind noch beträchtliche Summen offen. Die Verhandlung wird im November stattfinden.

Zahlungsverweigerungen bei Versicherungen leider keine Seltenheit

Immer wieder zeigt sich, dass sich Unfallversicherer weigern, innerhalb des ersten Jahres nach dem Vorfall eine Entschädigung zu erbringen. Die Zahlungsverweigerung wird mit den skurrilsten Argumenten begründet. Diese lauten etwa:

  • Die Bedingungen sehen vor, dass vor Ablauf eines Jahres nichts zu zahlen ist (absolut falsch)
  • Eine Begutachtung kann erst erfolgen, wenn der Heilungsverlauf abgeschlossen ist (falsch – dem Versicherungsnehmer stehen nämlich Akontoleistungen zu)
  • Eine Zahlung kann erst erfolgen, wenn das Gutachten bei der Versicherung vorliegt (ebenso falsch)

Natürlich lassen sich Unfallversicherer mit der Begutachtung viel Zeit, weil sie meinen, erst viel später zahlen zu müssen.

Expertisen von Gutachtern, die von der Versicherung beauftragt werden, sind ohnehin mit Vorsicht zu genießen. In den Worten des Obersten Gerichtshofes: „Solche Gutachten könnten nämlich von Interesse geleitet sein.“

Wir gehen davon aus, dass in diesem tragischen Fall jeder Gutachter über eine Invalidität von weit über 100 Prozent gelangt. Wir hoffen, dass wir den Prozess, welcher den Schwerstverletzten natürlich auch belastet, bald abschließen können.

Nach Arbeitsunfall: Kanzlei Vogl geht gegen Unfallversicherung vor

Ein Mann fügt sich bei Arbeiten schwerste innere Verletzungen zu und liegt seit Längerem in einem Krankenhaus. Er verfügt über eine Unfallversicherung. Für Invalidität, Heilbehandlungskosten, Rente beträgt die Entschädigungsleistung etwa 1,2 Millionen Euro.

Unfallversicherung zahlt nur einen Bruchteil der Leistung

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist eine Entschädigung aus der Unfallversicherung dann fällig, wenn die Invalidität feststeht. Angesichts der schwersten Verletzungen, des langen Aufenthaltes auf der Intensivstation etc. stand unseres Erachtens die Invalidität bereits ein halbes Jahr nach dem Unfall fest. Die Unfallversicherung verweigerte jedoch die Zahlung und leistete nur geringe Akontierungen.

Über ein Jahr nach dem Unfall – der Verletzte ist immer noch im Krankenhaus – wurden wir damit beauftragt, dessen Vertretung zu übernehmen. Zunächst zeigte sich die Versicherung brüskiert, dass der Schwerstverletzte einen Anwalt zu Hilfe nimmt.

Sie hat jedoch bereits nach der Erstintervention einen weiteren Betrag von 200.000 Euro und nach Zustellung der Klage nochmals 300.000 Euro bezahlt. Dennoch sind noch beträchtliche Summen offen. Die Verhandlung wird im November stattfinden.

Zahlungsverweigerungen bei Versicherungen leider keine Seltenheit

Immer wieder zeigt sich, dass sich Unfallversicherer weigern, innerhalb des ersten Jahres nach dem Vorfall eine Entschädigung zu erbringen. Die Zahlungsverweigerung wird mit den skurrilsten Argumenten begründet. Diese lauten etwa:

  • Die Bedingungen sehen vor, dass vor Ablauf eines Jahres nichts zu zahlen ist (absolut falsch)
  • Eine Begutachtung kann erst erfolgen, wenn der Heilungsverlauf abgeschlossen ist (falsch – dem Versicherungsnehmer stehen nämlich Akontoleistungen zu)
  • Eine Zahlung kann erst erfolgen, wenn das Gutachten bei der Versicherung vorliegt (ebenso falsch)

Natürlich lassen sich Unfallversicherer mit der Begutachtung viel Zeit, weil sie meinen, erst viel später zahlen zu müssen.

Expertisen von Gutachtern, die von der Versicherung beauftragt werden, sind ohnehin mit Vorsicht zu genießen. In den Worten des Obersten Gerichtshofes: „Solche Gutachten könnten nämlich von Interesse geleitet sein.“

Wir gehen davon aus, dass in diesem tragischen Fall jeder Gutachter über eine Invalidität von weit über 100 Prozent gelangt. Wir hoffen, dass wir den Prozess, welcher den Schwerstverletzten natürlich auch belastet, bald abschließen können.