Projekt Beschreibung

Scheunenbrand: Der Kampf gegen die Versicherung geht weiter

Februar 2020

Nach einem Scheunenbrand verweigert die Versicherung eines Landwirtes die Zahlung des Schadens. Die Kanzlei Vogl klagt erfolgreich. Trotzdem wartet der Mann weiterhin auf sein Geld.

Der Brand

Am 4. Mai 2016 stellt der Landwirt seinen Traktor in der wohlverdienten Mittagspause in der Scheune ab. Nach dem Essen möchte er mit den Mäharbeiten fortfahren. Nach kurzer Zeit kommt es zum Masseschluss am Traktor. Der Traktor gerät in Brand. Die komplette Scheune, samt Inhalt, brennt ab.

Die Versicherung lehnt jede Zahlung ab. In den Versicherungsbedingungen bestehe ein Leistungsausschluss, der das Abstellen von Kraftfahrzeugen in derartigen Gebäuden verbiete. Es sei auch gegen Sicherheits- und Feuerpolizeivorschriften verstoßen worden und eine Gefahrerhöhung herbeigeführt worden.

Der Gerichtsprozess gegen die Versicherung

Der mittellose Landwirt wendet sich verzweifelt an die Kanzlei Vogl – dieser klagt erfolgreich: Erstgericht und Berufungsinstanz stellen klar, dass kein Leistungsausschluss zur Anwendung kommt. Es liegt weder eine Verletzung von Schutzvorschriften noch eine Gefahrerhöhung vor.

Nach diesen positiven Urteilen zahlte die Versicherung den im Grundprozess eingeklagten Teilschaden in Höhe von 35.000 Euro samt Zinsen und Prozesskosten.

Versicherung verweigert die volle Schadenszahlung, der Prozess geht in eine neue Runde

Trotz jahrelanger Hinhalte-Taktik verweigerte der Versicherer in der Folge die Bezahlung des restlichen Schadens: Der Gesamtschaden am Gebäude samt Inventar beträgt mehr als 540.000 Euro. Ohne die Gesamt-Entschädigung ist es dem Landwirt nicht möglich, seinen Betrieb wiederaufzubauen.

Der siegreiche Landwirt ist zur Nachklage gezwungen – ein weiterer Prozess am Handelsgericht Wien steht an. Zur Vermeidung eines nochmaligen, jahrelangen Verfahrens streckt der ruinierte Landwirt seinem Widersacher sogar die Hand entgegen und regt eine einvernehmliche Lösung an: Klar ist, dass die Versicherung den Gesamtschaden zu leisten hat.

Leider setzt die Versicherung ihre Prozess-Taktik fort: Es gibt weder Zahlungszusagen noch andere sinnvolle Vergleichsangebote.

Gerichtsabteilung unbesetzt: Das Verfahren steht still

Der Geschäftsbetrieb im Schneckentempo bei Gericht spielt der Versicherung abermals in die Hände: Die Nachklage brachte der Landwirt Anfang Juni 2019 ein. Seither steht das Verfahren still: Bis dato fand keine einzige Verhandlung statt. Laut aktueller Mitteilung ist die zuständige Gerichtsabteilung derzeit unbesetzt! Weitere Verfahrensschritte bleiben vorerst aus – bis wann ist völlig ungewiss.

Der arme Landwirt, dessen Anspruch rechtskräftig feststeht, ist durch das schikanöse Verhalten der Versicherung und die unsäglichen Gerichts-Zustände weiter gezwungen, auf dem „Trockenen zu sitzen“: Seine Landwirtschaft ist stillgelegt. Er bleibt ohne Einkünfte – den gesundheitsbewussten Konsumenten in der Region werden weiterhin seine hochwertigen BIO-Produkte verwehrt.

Scheunenbrand: Der Kampf gegen die Versicherung geht weiter

Nach einem Scheunenbrand verweigert die Versicherung eines Landwirtes die Zahlung des Schadens. Die Kanzlei Vogl klagt erfolgreich. Trotzdem wartet der Mann weiterhin auf sein Geld.

Der Brand

Am 4. Mai 2016 stellt der Landwirt seinen Traktor in der wohlverdienten Mittagspause in der Scheune ab. Nach dem Essen möchte er mit den Mäharbeiten fortfahren. Nach kurzer Zeit kommt es zum Masseschluss am Traktor. Der Traktor gerät in Brand. Die komplette Scheune, samt Inhalt, brennt ab.

Die Versicherung lehnt jede Zahlung ab. In den Versicherungsbedingungen bestehe ein Leistungsausschluss, der das Abstellen von Kraftfahrzeugen in derartigen Gebäuden verbiete. Es sei auch gegen Sicherheits- und Feuerpolizeivorschriften verstoßen worden und eine Gefahrerhöhung herbeigeführt worden.

Der Gerichtsprozess gegen die Versicherung

Der mittellose Landwirt wendet sich verzweifelt an die Kanzlei Vogl – dieser klagt erfolgreich: Erstgericht und Berufungsinstanz stellen klar, dass kein Leistungsausschluss zur Anwendung kommt. Es liegt weder eine Verletzung von Schutzvorschriften noch eine Gefahrerhöhung vor.

Nach diesen positiven Urteilen zahlte die Versicherung den im Grundprozess eingeklagten Teilschaden in Höhe von 35.000 Euro samt Zinsen und Prozesskosten.

Versicherung verweigert die volle Schadenszahlung, der Prozess geht in eine neue Runde

Trotz jahrelanger Hinhalte-Taktik verweigerte der Versicherer in der Folge die Bezahlung des restlichen Schadens: Der Gesamtschaden am Gebäude samt Inventar beträgt mehr als 540.000 Euro. Ohne die Gesamt-Entschädigung ist es dem Landwirt nicht möglich, seinen Betrieb wiederaufzubauen.

Der siegreiche Landwirt ist zur Nachklage gezwungen – ein weiterer Prozess am Handelsgericht Wien steht an. Zur Vermeidung eines nochmaligen, jahrelangen Verfahrens streckt der ruinierte Landwirt seinem Widersacher sogar die Hand entgegen und regt eine einvernehmliche Lösung an: Klar ist, dass die Versicherung den Gesamtschaden zu leisten hat.

Leider setzt die Versicherung ihre Prozess-Taktik fort: Es gibt weder Zahlungszusagen noch andere sinnvolle Vergleichsangebote.

Gerichtsabteilung unbesetzt: Das Verfahren steht still

Der Geschäftsbetrieb im Schneckentempo bei Gericht spielt der Versicherung abermals in die Hände: Die Nachklage brachte der Landwirt Anfang Juni 2019 ein. Seither steht das Verfahren still: Bis dato fand keine einzige Verhandlung statt. Laut aktueller Mitteilung ist die zuständige Gerichtsabteilung derzeit unbesetzt! Weitere Verfahrensschritte bleiben vorerst aus – bis wann ist völlig ungewiss.

Der arme Landwirt, dessen Anspruch rechtskräftig feststeht, ist durch das schikanöse Verhalten der Versicherung und die unsäglichen Gerichts-Zustände weiter gezwungen, auf dem „Trockenen zu sitzen“: Seine Landwirtschaft ist stillgelegt. Er bleibt ohne Einkünfte – den gesundheitsbewussten Konsumenten in der Region werden weiterhin seine hochwertigen BIO-Produkte verwehrt.