Projekt Beschreibung

Vorsicht bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Jänner 2021

Seit mehr als einem Jahrzehnt werden Berufsunfähigkeitsversicherungen von sehr vielen Versicherern stark beworben.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt der Versicherer dann, wenn die Berufsunfähigkeit einen längeren Zeitraum andauert, eine sogenannte Berufsunfähigkeitsrente.

Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung sind auf Sozialversicherungsleistungen nicht anrechenbar. Dies bedeutet, dass man die Rente zusätzlich bekommt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat einen Haken

Je nach Alter des Versicherten werden die Prämien berechnet. Ein 30-jähriger, gesunder Versicherungsnehmer zahlt etwa für monatlich 1.000 Euro Rente eine Prämie zwischen 50 und 70 Euro monatlich. Bedenkt man, dass bei einem 30-jährigen Versicherten die Versicherung im Regelfall noch 35 Jahre (bis der Versicherte 65 Jahre alt ist) zahlen muss, erscheint die Prämie gering. Das Versicherungsprodukt hat jedoch einen Haken.

Oft werden Fragen ungenau gestellt, oft werden Fragen nach potenziellem Krankheitsverlauf in den letzten zehn Jahren vor Versicherungsbeginn gestellt, etc. Beim Ausfüllen des Fragebogens wird auf die vollständige Beantwortung der Fragen kein besonderer Wert gelegt, weil ja auch noch nach dem Hausarzt gefragt wird.

Komplette Krankengeschichte wird im Schadensfall relevant

Im Schadensfall (Berufsunfähigkeit) wird die ganze Vorkrankengeschichte aufgerollt. Oft stellt sich heraus, dass irgendeine Kleinigkeit verschwiegen wurde. Dies führt dann im Regelfall zur Leistungsfreiheit.

Statistisch wird die Mehrzahl der Anträge auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsversicherung schon deshalb abgelehnt, weil die Fragen im Antrag nicht, falsch, oder unvollständig beantwortet wurden.

Unser Tipp: Prüfen Sie Ihren Antrag und kontaktieren Sie Ihren Hausarzt!

Jedem der eine solche Versicherung hat, wird empfohlen, sich den Antrag nochmals genau anzuschauen. Am besten ist, wenn man sich vom Sozialversicherungsträger oder vom Hausarzt eine lückenlose Auflistung der Leistungen der letzten zehn Jahre einholt und diese dem Antrag beischließt. Dann hat die Versicherung keine Chance, wegen Verletzung einer vorvertraglichen Auskunftspflicht abzulehnen.

Vorsicht bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Seit mehr als einem Jahrzehnt werden Berufsunfähigkeitsversicherungen von sehr vielen Versicherern stark beworben.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt der Versicherer dann, wenn die Berufsunfähigkeit einen längeren Zeitraum andauert, eine sogenannte Berufsunfähigkeitsrente.

Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung sind auf Sozialversicherungsleistungen nicht anrechenbar. Dies bedeutet, dass man die Rente zusätzlich bekommt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat einen Haken

Je nach Alter des Versicherten werden die Prämien berechnet. Ein 30-jähriger, gesunder Versicherungsnehmer zahlt etwa für monatlich 1.000 Euro Rente eine Prämie zwischen 50 und 70 Euro monatlich. Bedenkt man, dass bei einem 30-jährigen Versicherten die Versicherung im Regelfall noch 35 Jahre (bis der Versicherte 65 Jahre alt ist) zahlen muss, erscheint die Prämie gering. Das Versicherungsprodukt hat jedoch einen Haken.

Oft werden Fragen ungenau gestellt, oft werden Fragen nach potenziellem Krankheitsverlauf in den letzten zehn Jahren vor Versicherungsbeginn gestellt, etc. Beim Ausfüllen des Fragebogens wird auf die vollständige Beantwortung der Fragen kein besonderer Wert gelegt, weil ja auch noch nach dem Hausarzt gefragt wird.

Komplette Krankengeschichte wird im Schadensfall relevant

Im Schadensfall (Berufsunfähigkeit) wird die ganze Vorkrankengeschichte aufgerollt. Oft stellt sich heraus, dass irgendeine Kleinigkeit verschwiegen wurde. Dies führt dann im Regelfall zur Leistungsfreiheit.

Statistisch wird die Mehrzahl der Anträge auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsversicherung schon deshalb abgelehnt, weil die Fragen im Antrag nicht, falsch, oder unvollständig beantwortet wurden.

Unser Tipp: Prüfen Sie Ihren Antrag und kontaktieren Sie Ihren Hausarzt!

Jedem der eine solche Versicherung hat, wird empfohlen, sich den Antrag nochmals genau anzuschauen. Am besten ist, wenn man sich vom Sozialversicherungsträger oder vom Hausarzt eine lückenlose Auflistung der Leistungen der letzten zehn Jahre einholt und diese dem Antrag beischließt. Dann hat die Versicherung keine Chance, wegen Verletzung einer vorvertraglichen Auskunftspflicht abzulehnen.