Damit es keine bösen Überraschungen gibt,
treffen wir im Regelfall im Vorhinein
eine Honorarvereinbarung mit unseren Klient/innen!
STUNDENHONORAR
Beim Stundenhonorar wird ein Stundensatz vereinbart, in welchem sämtliche Sekretariatsleistungen enthalten sind. Um eine möglichst korrekte und transparente Erfassung des Honorars zu gewährleisten, wird jede Leistung — für den Mandanten überprüfbar — gesondert erfasst. Neben dem Stundenhonorar werden nur noch Barauslagen (Porto, Kopiekosten, etc.) verrechnet.
TARIFMÄSSIGES HONORAR
Es steht Ihnen auch die Möglichkeit zur Verfügung, dass sämtliche Einzelleistungen, welche von der Kanzlei Vogl erbracht werden, tarifmäßig nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz abgerechnet werden.
Die Höhe des Honorars bei dieser Art der Berechnung ist von der Höhe des Streitwertes abhängig. Hinsichtlich etwaiger Nachlässe sind wir flexibel.
PAUSCHALHONORAR
Bei Kenntnis des vollen Sachverhaltes und der damit verbundenen Problematik kann auch ein Pauschalhonorar mit und ohne Erfolgszuschlag vereinbart werden.
STUNDENHONORAR
Beim Stundenhonorar wird ein Stundensatz vereinbart, in welchem sämtliche Sekretariatsleistungen enthalten sind. Um eine möglichst korrekte und transparente Erfassung des Honorars zu gewährleisten, wird jede Leistung — für den Mandanten überprüfbar — gesondert erfasst. Neben dem Stundenhonorar werden nur noch Barauslagen (Porto, Kopiekosten, etc.) verrechnet.
TARIFMÄSSIGES HONORAR
Es steht Ihnen auch die Möglichkeit zur Verfügung, dass sämtliche Einzelleistungen, welche von der Kanzlei Vogl erbracht werden, tarifmäßig nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz abgerechnet werden.
Die Höhe des Honorars bei dieser Art der Berechnung ist von der Höhe des Streitwertes abhängig. Hinsichtlich etwaiger Nachlässe sind wir flexibel.
PAUSCHALHONORAR
Bei Kenntnis des vollen Sachverhaltes und der damit verbundenen Problematik kann auch ein Pauschalhonorar mit und ohne Erfolgszuschlag vereinbart werden.