Projekt Beschreibung
Lebensversicherung Rücktritt
Mandanteninformation Nr. 10
Oktober 2019
Sehr geehrte Mandantschaft,
wie wir bereits mitgeteilt haben, befinden sich in unserer Kanzlei mehrere tausend Lebensversicherungsverträge, die es anzufechten gilt.
Bei Gericht machen wir insbesondere folgende Gründe für die Rückabwicklung der Lebensversicherung geltend:
- Falschinformation bei Vertragsabschluss
- mangelnde Eignung der Lebensversicherung als Tilgungsträger
- Verstöße gegen das Kapitalmarktgesetz
- Arglist (es wurde viel zu viel versprochen, aber nichts gehalten)
- mangelnde Rücktrittsbelehrung
Es existieren in Österreich zwischenzeitlich zahlreiche Gerichtsentscheidungen. Diese sind jedoch äußerst unterschiedlich ausgefallen.
Zwischenzeitlich behängt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein sogenanntes Vorabentscheidungsverfahren. In diesem Verfahren hat die Generalanwältin Kokott eine Stellungnahme abgegeben.
Hinsichtlich des Rücktrittes wegen falscher oder mangelhafter Belehrung schwächt diese Stellungnahme zum Teil den Standpunkt der Anspruchsteller. Zum Teil stützt sie jedoch den Anspruch der Anspruchsteller.
In sämtlichen Klagen, welche wir in letzter Zeit eingebracht haben, wurde der Prozess bis zum Vorliegen der EuGH-Entscheidung unterbrochen.
Derzeit macht die Einbringung weiterer Klagen daher wenig Sinn, weil zuerst die Entscheidung des EuGH abgewartet werden muss.
Selbstverständlich haben wir versucht, schon jetzt – nach Vorliegen der Stellungnahme der Generalanwältin Kokott – eine generelle, vergleichsweise Bereinigung mit Versicherungen herbeizuführen. Diese lehnen jedoch die Führung von Vergleichsgesprächen im derzeitigen Stadium ab.
Wir müssen daher unsere Mandanten noch um etwas Geduld bitten. Allerdings hoffen wir, dass die Entscheidung des EuGH noch heuer vorliegen wird. Sobald uns diesbezüglich etwas bekannt wird, werden wir Sie wieder verständigen.
v 588/15 da 02.10.2019
Lebensversicherung Rücktritt
Mandanteninformation Nr. 10
Oktober 2019
Sehr geehrte Mandantschaft,
wie wir bereits mitgeteilt haben, befinden sich in unserer Kanzlei mehrere tausend Lebensversicherungsverträge, die es anzufechten gilt.
Bei Gericht machen wir insbesondere folgende Gründe für die Rückabwicklung der Lebensversicherung geltend:
- Falschinformation bei Vertragsabschluss
- mangelnde Eignung der Lebensversicherung als Tilgungsträger
- Verstöße gegen das Kapitalmarktgesetz
- Arglist (es wurde viel zu viel versprochen, aber nichts gehalten)
- mangelnde Rücktrittsbelehrung
Es existieren in Österreich zwischenzeitlich zahlreiche Gerichtsentscheidungen. Diese sind jedoch äußerst unterschiedlich ausgefallen.
Zwischenzeitlich behängt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein sogenanntes Vorabentscheidungsverfahren. In diesem Verfahren hat die Generalanwältin Kokott eine Stellungnahme abgegeben.
Hinsichtlich des Rücktrittes wegen falscher oder mangelhafter Belehrung schwächt diese Stellungnahme zum Teil den Standpunkt der Anspruchsteller. Zum Teil stützt sie jedoch den Anspruch der Anspruchsteller.
In sämtlichen Klagen, welche wir in letzter Zeit eingebracht haben, wurde der Prozess bis zum Vorliegen der EuGH-Entscheidung unterbrochen.
Derzeit macht die Einbringung weiterer Klagen daher wenig Sinn, weil zuerst die Entscheidung des EuGH abgewartet werden muss.
Selbstverständlich haben wir versucht, schon jetzt – nach Vorliegen der Stellungnahme der Generalanwältin Kokott – eine generelle, vergleichsweise Bereinigung mit Versicherungen herbeizuführen. Diese lehnen jedoch die Führung von Vergleichsgesprächen im derzeitigen Stadium ab.
Wir müssen daher unsere Mandanten noch um etwas Geduld bitten. Allerdings hoffen wir, dass die Entscheidung des EuGH noch heuer vorliegen wird. Sobald uns diesbezüglich etwas bekannt wird, werden wir Sie wieder verständigen.