Projekt Beschreibung

Geschädigtengemeinschaft Rücktritt, Lebensversicherung

Mandanteninformation Nr. 12
April 2020

Sehr geehrte Mandantschaft

Wir haben Sie bereits darüber informiert, dass nunmehr die EuGH-Entscheidung vorliegt.

Nach anfänglichen Vergleichsversuchen haben uns die diversen Lebensversicherungen mitgeteilt, dass vorerst keine Vergleichsbereitschaft besteht. Die Versicherungen möchten die Leitentscheidung des Obersten Gerichtshofes abwarten. Diese wird (frühestens) im kommenden Sommer erwartet.

Unsere Kanzlei hat zwischenzeitlich eine Vielzahl an Klagen eingebracht. Sämtliche Verfahren wurden bis zum Vorliegen der Leitentscheidung des Obersten Gerichtshofes unterbrochen.

Die Einbringung weiterer Klagen ist derzeit nicht zielführend, da die neu anhängig gemachten Klagen wiederum unterbrochen werden.

Wir bitten daher noch um etwas Geduld. Bedauerlicherweise mussten wir in Massenschäden in der Vergangenheit die Erfahrung machen, dass die Durchsetzung der Ansprüche immer einen Zeitraum von zehn bis fünfzehn Jahren in Anspruch nahm. Durch unsere Beharrlichkeit und unsere Ressourcen ist es uns in der Vergangenheit jedoch immer gelungen, Massenschäden letztendlich zu vergleichen.

Sobald sich Neuigkeiten ergeben werden wir wie gewohnt berichten.

AZ: tm 588/15 da

Geschädigtengemeinschaft Rücktritt, Lebensversicherung

Mandanteninformation Nr. 12
April 2020

Sehr geehrte Mandantschaft

Wir haben Sie bereits darüber informiert, dass nunmehr die EuGH-Entscheidung vorliegt.

Nach anfänglichen Vergleichsversuchen haben uns die diversen Lebensversicherungen mitgeteilt, dass vorerst keine Vergleichsbereitschaft besteht. Die Versicherungen möchten die Leitentscheidung des Obersten Gerichtshofes abwarten. Diese wird (frühestens) im kommenden Sommer erwartet.

Unsere Kanzlei hat zwischenzeitlich eine Vielzahl an Klagen eingebracht. Sämtliche Verfahren wurden bis zum Vorliegen der Leitentscheidung des Obersten Gerichtshofes unterbrochen.

Die Einbringung weiterer Klagen ist derzeit nicht zielführend, da die neu anhängig gemachten Klagen wiederum unterbrochen werden.

Wir bitten daher noch um etwas Geduld. Bedauerlicherweise mussten wir in Massenschäden in der Vergangenheit die Erfahrung machen, dass die Durchsetzung der Ansprüche immer einen Zeitraum von zehn bis fünfzehn Jahren in Anspruch nahm. Durch unsere Beharrlichkeit und unsere Ressourcen ist es uns in der Vergangenheit jedoch immer gelungen, Massenschäden letztendlich zu vergleichen.

Sobald sich Neuigkeiten ergeben werden wir wie gewohnt berichten.

AZ: tm 588/15 da