Projekt Beschreibung
Geschädigtengemeinschaft Rücktritt, Lebensversicherung
Mandanteninformation Nr. 13
Jänner 2021
Sehr geehrte Mandantschaft
Nach wie vor bearbeiten wir eine Vielzahl an Lebensversicherungs-Fällen.
Die in diesem Jahr ergangene höchstgerichtliche Judikatur hat die Sach- und Rechtslage beträchtlich zum Nachteil der Versicherungsnehmer verschärft. Ein Rücktritt vom Lebensversicherungsvertrag ist nurmehr in den äußersten Einzelfällen möglich. Wir haben sämtliche Verträge hinsichtlich der Erfolgschancen überprüft. Diejenigen Causen, bei denen wir Erfolgsaussichten (mit der Argumentation Rücktritt) sehen, werden von unserem Spezialisten Mag. Mulalic weiterbearbeitet. Wenn in Ihrer Causa Erfolgsaussichten (wiederum mit der Argumentation Rücktritt) bestehen, wird unser Mag. Mulalic eigenständig mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Selbst wenn der Vertragsrücktritt noch zulässig wäre, hat die Judikatur die Ansprüche massiv beschnitten (kein Anspruch auf Rückerstattung der Versicherungssteuer, Vergütungszinsen verjähren drei Jahre rückwirkend ab Klagseinbringung, kein Anspruch auf Rückerstattung der Risikokosten, etc.).
Wir haben noch einen letzten Pfeil im Köcher. Trotz der nachteiligen Judikatur wurde jüngst vom OLG Innsbruck unserer Arglist-Argumentation Folge gegeben. Die dortigen Verfahren werden nunmehr vom Erstgericht ergänzt und entsprechende Sachverständigengutachten eingeholt. Darüber hinaus werden auch diverse Vorstandsmitglieder einvernommen.
Ob diese Verfahren schlussendlich auch rechtskräftig gewonnen werden, kann noch nicht mit Sicherheit zugesagt werden. Wir sind zuversichtlich, dass wir mit unserer Argumentation, wonach die Lebensversicherungsprodukte untauglich waren und die Versicherungen diese trotz Kenntnis weiterhin am Markt vertrieben haben, sohin arglistig gehandelt haben, das Ruder herumreißen können.
Bei der Arglistanfechtung liegt aufgrund der 30-jährigen Frist keine Verjährungsproblematik vor. Wir werden ihre Akten selbstverständlich in Evidenz halten.
Die Aufwendungen und Verfahrenskosten bei Arglistansprüchen aus Lebensversicherungsverträgen sind immens. Der Prozessfinanzierer hat daher vorerst nur für eine beschränkte Anzahl an Verfahren Kostendeckung erteilt.
Sobald sich Neuigkeiten ergeben werden wir Sie umgehend informieren. Bis die Verfahren abgeschlossen sind, wird noch einige Zeit vergehen.
AZ: tm 588/15 da
Geschädigtengemeinschaft Rücktritt, Lebensversicherung
Mandanteninformation Nr. 12
April 2020
Sehr geehrte Mandantschaft
Wir haben Sie bereits darüber informiert, dass nunmehr die EuGH-Entscheidung vorliegt.
Nach anfänglichen Vergleichsversuchen haben uns die diversen Lebensversicherungen mitgeteilt, dass vorerst keine Vergleichsbereitschaft besteht. Die Versicherungen möchten die Leitentscheidung des Obersten Gerichtshofes abwarten. Diese wird (frühestens) im kommenden Sommer erwartet.
Unsere Kanzlei hat zwischenzeitlich eine Vielzahl an Klagen eingebracht. Sämtliche Verfahren wurden bis zum Vorliegen der Leitentscheidung des Obersten Gerichtshofes unterbrochen.
Die Einbringung weiterer Klagen ist derzeit nicht zielführend, da die neu anhängig gemachten Klagen wiederum unterbrochen werden.
Wir bitten daher noch um etwas Geduld. Bedauerlicherweise mussten wir in Massenschäden in der Vergangenheit die Erfahrung machen, dass die Durchsetzung der Ansprüche immer einen Zeitraum von zehn bis fünfzehn Jahren in Anspruch nahm. Durch unsere Beharrlichkeit und unsere Ressourcen ist es uns in der Vergangenheit jedoch immer gelungen, Massenschäden letztendlich zu vergleichen.
Sobald sich Neuigkeiten ergeben werden wir wie gewohnt berichten.